Der Bundesrat hat am 08.06.2007 der Kabinettsvorlage zur Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) auch für Bestandsgebäude zugestimmt. Die bei Neuvermietung und Verkauf greifende Verpflichtung kann damit wie geplant stufenweise für die einzelnen Gebäudetypen ab dem nächsten Jahr umgesetzt werden.
Wesentlich ist:
- Bauvorlageberechtigte
- BAFA-anerkannte Qualifikation (BAFA Energieberatung Vor-Ort)
- Energieberater der Verbraucherzentralen
- Ausstellungsberechtigte für Energiebedarfsausweise nach §13 EnEV
- geprüfte Gebäudeenergieberater im Handwerk
- Energiefachberater im Baustofffachhandel (Prüfung mit mind. 75% der max. Punktzahl)
Die Änderungswünsche des Bundesrates bedürfen noch der Zustimmung der Bundesregierung. Nach der Kabinettentscheidung wird die neue Energieeinsparverordnung im Bundesgesetzblatt verkündet.
Ausführliche Informationen zu den Änderungen bzw. der neuen EnEV 2007 gemäß Bundesratsbeschluss stehen unter (www.dena-energieausweis.de/page/index.php?id=energieausweis ) zur Verfügung.
[Quelle: Pressemitteilung vom 08.06.2007 des Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, www.bmvbs.de/-,302.998479/Tiefensee-Energieausweis-bring.htm und www.dena.de]