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» NEWS, 19.06.2007 «

Bundesrat beschließt EnEV 2007

Der Bundesrat hat am 08.06.2007 der Kabinettsvorlage zur Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) auch für Bestandsgebäude zugestimmt. Die bei Neuvermietung und Verkauf greifende Verpflichtung kann damit wie geplant stufenweise für die einzelnen Gebäudetypen ab dem nächsten Jahr umgesetzt werden.

Der Bundesrat hat am 08.06.2007 der Kabinettsvorlage zur Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) auch für Bestandsgebäude zugestimmt. Die bei Neuvermietung und Verkauf greifende Verpflichtung kann damit wie geplant stufenweise für die einzelnen Gebäudetypen ab dem nächsten Jahr umgesetzt werden.
Wesentlich ist:

  • Der Energieausweis ist ab dem 01.07.2008 für Wohngebäude bis Baujahr 1965 verpflichtend, für alle anderen Wohngebäude ab dem 01.01.2009 und für Nichtwohngebäude ab dem 01.07.2009.
  • Die von der Bundesregierung geplanten Regelungen zur eingeschränkten Wahlfreiheit von bedarfs- oder verbrauchsbasierten Energieausweisen bleiben bestehen. Differenzierung bei Bedarfs- und Verbrauchsausweisen nach der Anzahl der Wohneinheiten. Ein auf der Basis der objektiven energetischen Eigenschaften eines Hauses erstellter so genannter Bedarfsausweis wird nur für Wohngebäude bis zu vier Wohneinheiten Pflicht, die vor 1978 errichtet wurden und nicht das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllen.
  • Bei allen übrigen Wohngebäuden besteht Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweisen.
  • Bis zum 01.10.2008 ist es zulässig, für alle Gebäude frei zwischen bedarfs- und verbrauchsbasierten Energieausweisen zu wählen
  • Die Regelungen zur Ausstellungsberechtigung wurden ausgeweitet. Für die Ausstellung von Energieausweisen sollen auch nach Landesrecht berechtigten Personen zugelassen werden.Zudem wurde die Gruppe der ausstellungsberechtigten Handwerker und Techniker erweitert.
  • Aussteller von dena-Energieausweisen müssen eine der folgenden Qualifikationen vorweisen:
- Bauvorlageberechtigte
- BAFA-anerkannte Qualifikation (BAFA Energieberatung Vor-Ort)
- Energieberater der Verbraucherzentralen
- Ausstellungsberechtigte für Energiebedarfsausweise nach §13 EnEV
- geprüfte Gebäudeenergieberater im Handwerk
- Energiefachberater im Baustofffachhandel (Prüfung mit mind. 75% der max. Punktzahl)
  • Der Bundesrat stimmte auch der vorgeschlagenen Bußgeldbewehrung für die Fälle zu, in denen ein Energieausweis von einer unberechtigten Person ausgestellt wird.
  • Die bisherige dena-Druckapplikation wurde umfassend überarbeitet und den Vorgaben des Kabinettsentwurfes der Bundesregierung zur Energieeinsparverordnung 2007 (EnEV) vom 25.04.2007 angepasst.
  • Die Europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden verpflichtet alle Mitgliedsstaaten einen Energieausweis für Gebäude einzuführen.

Die Änderungswünsche des Bundesrates bedürfen noch der Zustimmung der Bundesregierung. Nach der Kabinettentscheidung wird die neue Energieeinsparverordnung im Bundesgesetzblatt verkündet.
Ausführliche Informationen zu den Änderungen bzw. der neuen EnEV 2007 gemäß Bundesratsbeschluss stehen unter (www.dena-energieausweis.de/page/index.php?id=energieausweis ) zur Verfügung.

[Quelle: Pressemitteilung vom 08.06.2007 des Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, www.bmvbs.de/-,302.998479/Tiefensee-Energieausweis-bring.htm und www.dena.de]