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HomeNewsNews-Archiv 2007/2008/2009 › Die Stadtwerke Neustadt informieren:

» NEWS, 09.05.2007 «

Die Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße GmbH informieren:

Das neue Wasch- und Reinigungsmittelgesetz ist im Frühjahr 2007 in Kraft getreten. Es unterscheidet nur noch 3 statt bisher 4 Härtebereiche.

Das neue Wasch- und Reinigungsmittelgesetz ist im Frühjahr 2007 in Kraft getreten.
Es unterscheidet nur noch 3 statt bisher 4 Härtebereiche.

  • Härtebereich weich: weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht unter 8,4 °dH)
  • Härtebereich mittel: 1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 – 14 °dH)
  • Härtebereich hart: mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht mehr als 14 °dH)

Für die Kernstatt und alle Ortsteile außer Duttweiler gilt:
Härtebereich weich: 5-6 °dH

Für Duttweiler gilt:
Härtebereich mittel: 11-13 °dH

Entsprechende Aufkleber zur Kennzeichnung ihrer Haushaltsgeräte können bei Bedarf bei der Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße GmbH unentgeltlich abgeholt werden.