Die Bundesregierung hat am 27. Juni 2007 den vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen der Regierungsvorlage zur Einführung von Energieausweisen auch für Bestandsgebäude zugestimmt und die Energieeinsparverordnung verabschiedet.
Mit der Verordnung wird der Energieausweis für Bestandsgebäude bei Vermietung und Verkauf verpflichtend eingeführt.
Nach Aussage des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos wird der Gebäudeenergieausweis zu mehr Transparenz auf dem Immobilienmarkt führen und übernimmt somit eine große Bedeutung für den Immobilienmarkt. Mieter und Käufer von Gebäuden oder Wohnungen werden stärker als zuvor die energetische Qualität des Objektes in ihre Entscheidungen einfließen lassen.
Der Gebäudeenergieausweis zeigt die energetische Qualität von Gebäuden auf. In Verbindung mit den Modernisierungsempfehlungen gibt er zudem Hinweise für kostengünstige Verbesserungen der energetischen Gebäudeeigenschaften für ältere Gebäude und setzt einen deutlichen Anreiz für energiesparende Sanierungen.
„Dieses wichtige Instrument zur nachhaltigen Sicherung unserer Energieversorgung wird einen erheblichen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Zudem sind für die mittelständische Wirtschaft positive Auswirkungen zu erwarten," erklärte Minister Glos. Der Minister erwartet einen Modernisierungsschub im Gebäudebestand und damit eine Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in der Bauwirtschaft und im Handwerk.
Kern der Neuregelungen in der neuen Energieeinsparverordnung ist die Differenzierung bei Bedarfs- und Verbrauchsausweisen nach der Anzahl der Wohneinheiten. Für eine Übergangszeit gilt zunächst volle Wahlfreiheit für alle Wohngebäude.
Bedarfsausweise werden ab 1. Oktober 2008 für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten unter folgenden beiden Voraussetzungen verpflichtend:
-Der Bauantrag ist gestellt worden, bevor die erste Wärmeschutzverordnung vom November 1977 gegolten hat.
-Zwischenzeitlich wurden keine Maßnahmen durchgeführt, die dazu führen, dass das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung erfüllt wird.
Für alle übrigen Wohngebäude bleibt es dagegen bei der Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweisen.
Die Energieeinsparverordnung berechtigt einen breiten Kreis qualifizierter Berufsgruppen zur Ausstellung von Energieausweisen, darunter insbesondere auch Handwerker aus den Bereichen des Bau-, Ausbau- oder anlagentechnischen Gewerbes. Damit wird gewährleistet, dass die Gebäudeenergieausweise in der erforderlichen Qualität ausgestellt werden können und dass die zu erwartende Nachfrage auch marktgerecht erfüllt werden kann.
Die Energieeinsparverordnung wird in Kürze im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.
Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter www.bmvbs.de, www.dena.de und unter www.eor.de.
Nach Ansicht der Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße GmbH soll ein Energieausweis ausschließlich von einem unabhängig anerkannten Berater erstellt werden. Sinnvoll ist die Ausstellung des Ausweises mit der BAFA-Vor-Ort-Beratung zu kombinieren.
Die BAFA-Vor-Ort-Beratung ist eine Energieeinsparberatung für Wohngebäude, die vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) gefördert wird. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Baugenehmigung der entsprechenden Wohngebäude in den alten Bundesländern vor 1984 und in den neuen Bundesländern vor 1989 erteilt wurde.
Ausführliche Informationen hierzu erhalten Sie unter www.bafa.de, Rubrik „Energie“ -„Energiesparberatung“.
Für weitere Fragen steht Ihnen unser Energieberater Herr Seeber unter der Rufnummer 06321 402-235 gerne zur Verfügung.