Am 8. November 2006 ist die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV, Artikel 2 der Verordnung) in Kraft getreten. Diese ist die Nachfolgeregelung zu den Allgemeinen Versorgungsbedingungen Gasversorgung (AVBGasV). Die NDAV gilt für alle nach dem 12. Juli 2005 abgeschlossenen Netzanschlussverhältnisse.
Netzanschlussverhältnisse die bis zum 12. Juli 2005 begründet wurden, bestehen auf der Grundlage der AVB Gas V zunächst fort. Es besteht die Möglichkeit die Anschlussnutzungsverhältnisse auf Grundlage der AVBGasV gemäß § 115 (1) Satz 2 EnWG an die NDAV anzupassen. Die Anpassung ist in Textform vorzunehmen (§29 (1) NDAV).
Grundlage für einen neuen Netzanschluss Niederdruck und dessen Nutzung bildet die Niederdruckanschlussverordnung NDAV. Zur Beantragung eines Anschlusses an das Versorgungsnetz bitte Kundenantrag ausfüllen und mit dem nebenstehenden Ansprechpartner Kontakt aufnehmen.
Voraussetzung für die Erstellung eines Netzanschlusses ist auch der Abschluss eines Netzanschlussvertrages. Falls der Antragsteller nicht Eigentümer des anzuschließenden Grundstückes ist, wird die Zustimmungserklärung des Eigentümers notwendig.
Für einen Anschluss an höhere Druckstufen nehmen Sie bitte direkt mit nebenstehendem Ansprechpartner Kontakt auf.
Weitere Regelungen bezüglich Netzanschluss Gasversorgung finden Sie im Verzeichnis Gesetze, Verordnungen, technische Richtlinien
Netzanschlussvertrag (46KB)
Zustimmungserklärung Netzanschluss (17KB)
Kundenauftrag (23KB)