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Technische Mindesantforderungen
Nach § 17 EnWG müssen Betreiber von Energieversorgungsnetzen Letztverbraucher, gleich- oder nachgelagerte Gasversorgungsnetze sowie -leitungen, Erzeugungs- und Speicheranlagen an ihr Netz anschließen. Um die Interoperabilität der Netze sicherzustellen, sind technische Mindestanforderungen notwendig.
Insbesondere zu beachten sind dabei die Vorschriften des DVGW.
Diese sind erhältlich bei der
Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser GmbH
Josef-Wirmer-Straße 3
53123 Bonn
Internet: www.wvgw.de
E-Mail: info@wvgw.de