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Netzanschluss

Formulare / Anträge

Niederspannunganschluss 230/400 V

Am 8. November 2006 ist die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV, Artikel 1 der Verordnung) in Kraft getreten. Diese ist die Nachfolgeregelung zu den Allgemeinen Versorgungsbedingungen Elektrizitätsversorgung (AVB Elt V). Die NAV gilt für alle nach dem 12. Juli 2005 abgeschlossenen Netzanschlussverhältnisse.

Netzanschlussverhältnisse, die bis zum 12. Juli 2005 begründet wurden, bestehen auf der Grundlage der AVBEltV zunächst fort. Es besteht die Möglichkeit die Anschlussnutzungsverhältnisse auf Grundlage der AVBEltV gemäß § 115 (1) Satz 2 EnWG an die NAV anzupassen. Die Anpassung ist in Textform vorzunehmen (§29 (1) NAV).

Grundlage für einen neuen Netzanschluss und dessen Nutzung bildet die Niederspannungsanschlussverordnung NAV. Zur Beantragung eines Anschlusses an das Niederspannungsnetz bitte den Kundenantrag ausfüllen und mit dem nebenstehenden Ansprechpartner Kontakt aufnehmen. Vorraussetzung für die Erstellung eines Netzanschlusses ist auch der Abschluss eines Netzanschlussvertrages. Falls der Antragsteller nicht Eigentümer des anzuschließenden Grundstückes ist, wird die Zustimmungserklärung des Eigentümers notwendig.
Weitere Regelungen bezüglich Netzanschluss Elektrizitätsnetz finden Sie im Verzeichnis Gesetze, Verordnungen, technische Richtlinien.

Für Netzanschluss von dezentralen Einspeisungen (z.B. Photovoltaikanlagen gemäß EEG) wenden Sie sich bitte ebenfalls an den nebenstehenden Ansprechpartner.

Mittelspannungsanschluss 20 kV

Falls aufgrund von netztopographischen Gegebenheiten oder aufgrund von höheren Leistungsanforderungen ein Anschluss an das Mittelspannungsnetz erforderlich sein sollte, wenden Sie sich bitte an nebenstehenden Ansprechpartner.