Die Gaspreise der Stadtwerke Neustadt sind nach wie vor besonders günstig, liegen unter dem deutschen Durchschnitt und konnten auf konstantem Niveau gehalten werden. Seit Herbst letzten Jahres verschärft sich jedoch die Situation auch an den Energiemärkten zunehmend, zuletzt besonders getrieben durch den Ukraine-Konflikt bzw. den niedrigen Gasliefermengen aus Russland nach Deutschland. Das Thema Energiekrise ist in den Medien präsent wie nie zuvor. Die Preise im Gas-Großhandel sind extrem gestiegen, was auch unseren Energieeinkauf sehr verteuert hat.

 

Die aktuellen Anpassungen fallen im Einzelnen wie folgt aus:

Gas-Grundversorgung ab 01.10.2022

Ab dem 01. Oktober 2022 erhöht sich daher der Verbrauchspreis im Grundversorgungstarif um 1,13 ct/kWh brutto (0,95 ct/kWh netto). Der Grund- bzw. Leistungspreis bleibt in allen Tarifen stabil. Wir passen die Verbrauchspreis automatisch zum 01. Oktober 2022 für Sie an. Ihren Zählerstand müssen Sie nicht ablesen.

Die Bundesregierung hat die neue Gasbeschaffungsumlage (EnSiG §26) in Höhe von 2,419 ct/kWh netto und die neue Gasspeicherumlage (EnWG §35) in Höhe von 0,059 ct/kWh netto auf den Weg gebracht, welche in der Preisanpassung berücksichtigt sind. Informationen zu den Preisbestandteilen und eine Preisübersicht finden Sie hier.

Die Preisänderung erfolgt auf Grundlage Ziffer 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Erdgaslieferungen im Niederdruck vom 01.10.2015 der Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße GmbH. Ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kann der Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung gekündigt werden.

 

Gas-Sonderverträge ab 01.10.2022

Ab dem 01. Oktober 2022 erhöht sich der Verbrauchspreis im Sondertarif um 1,13 ct/kWh brutto (0,95 ct/kWh netto). Der Grund- bzw. Leistungspreis bleibt in allen Tarifen stabil. Die Bundesregierung hat die neue Gasbeschaffungsumlage (EnSiG §26) in Höhe von 2,419 ct/kWh netto und die neue Gasspeicherumlage (EnWG §35) in Höhe von 0,30 ct/kWh netto* auf den Weg gebracht, welche in der Preisanpassung berücksichtigt sind. Informationen zu den Preisbestandteilen und eine Preisübersicht finden Sie hier. Wir passen die Verbrauchspreise automatisch zum 01. Oktober 2022 für Sie an. Ihren Zählerstand müssen Sie nicht ablesen.

Die Preisänderung erfolgt auf Grundlage Ziffer 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Erdgaslieferungen im Niederdruck vom 01.10.2015 der Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße GmbH. Ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kann der Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung gekündigt werden.

*Zum Zeitpunkt der News war die Höhe der Gasspeicherumlage ENWG §35 noch nicht veröffentlicht. Wir sind jedoch berechtigt einen Prognosewert (hier 0,3 ct/kWh netto) anzunehmen und im Nachgang als saldierte Preisanpassung zu korrigieren.

 

Neue Gasspeicherumlage und Gasbeschaffungsumlage zum 01.10.2022

Die neuen Umlagen, die zum 01.10.2022 durch die Bundesregierung eingeführt werden, stehen fest. Die Gasbeschaffungsumlage beträgt 2,419 ct/kWh netto. Die Gasspeicherumlage beträgt 0,059 ct/kWh netto. In unserem Anschreiben vom 18.08.2022, in dem wir Sie über die Gaspreisanpassung und neuen Umlagen informiert haben, mussten wir noch von Prognosewerten ausgehen, da die tatsächlichen Umlagen noch nicht veröffentlicht waren. Wir werden die nun veröffentlichten Umlagen in der Abrechnung berücksichtigen.

Ihr Arbeitspreis würde sich wie folgt ergeben:

  • Sondervertrag SWN Erdgas_10 (SVGH15): 10,84 ct/kwh brutto (9,11 ct/kWh netto)
  • Der Grund- und Leitungspreis verändert sich dadurch nicht.