Monatsarchive November 2022

Informationen zur Dezember-Soforthilfe

Am 10. November 2022 hat der Bundestag das Soforthilfegesetz für Gas- und Fernwärmekunden beschlossen. Es regelt die sogenannte Dezember-Soforthilfe. Sie ist als Überbrückung oder 1. Stufe gedacht, bis die Gaspreisbremse wirkt. Die Gaspreisbremse kommt voraussichtlich im März 2023. Die aktuelle Gaspreiskrise führt zu teilweise enormen finanziellen Belastungen für Gas- und Wärmekunden. Um diese Belastungen etwas zu dämpfen, plant die Bundesregierung verschiedene finanzielle Entlastungen. Um die Haushalte und vor allem kleinere Gewerbekunden kurzfristig zu entlasten, hat sich die Bundesregierung für eine einfache und pragmatische Lösung entschieden: Gaskundinnen und Gaskunden sowie Wärmekundinnen und Wärmekunden erhalten eine staatliche Soforthilfe. Die Höhe der Soforthilfe
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Beratungsangebot der Stadtwerke im Citymanagement-Büro in der Innenstadt

Die Stadtwerke Neustadt bieten jeden Mittwoch ein zusätzliches Beratungsangebot im Citymanagement-Büro am Kriegerdenkmal an. Ein Ende der Kapriolen an den Energiemärkten ist nicht absehbar. Die Stadtwerke als Energieversorger vor Ort sind deshalb derzeit als verlässlicher Ansprechpartner besonders gefordert. Die Zahl der Anrufe und E-Mails hat in den vergangenen Monaten stark zugenommen. Viele Verbraucher sind verwirrt und wünschen Auskunft zu Energieverträgen, aktuellen Preisen oder Tarifen. Der Beratungsbedarf ist groß, denn jeder Haushalt schaut jetzt genau hin, wo er Kosten sparen und wie er eventuellen Energieengpässen entgegensteuern kann. Die Stadtwerke Neustadt haben darauf reagiert und gemeinsam mit der Stadt eine zusätzliche Anlaufstelle
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Informationen zur Dezember-Soforthilfe

Am 10. November 2022 hat der Bundestag das Soforthilfegesetz für Gas- und Fernwärmekunden beschlossen. Es regelt die sogenannte Dezember-Soforthilfe. Sie ist als Überbrückung oder 1. Stufe gedacht, bis die Gaspreisbremse wirkt. Die Gaspreisbremse kommt voraussichtlich im März 2023. Die aktuelle Gaspreiskrise führt zu teilweise enormen finanziellen Belastungen für Gas- und Wärmekunden. Um diese Belastungen etwas zu dämpfen, plant die Bundesregierung verschiedene finanzielle Entlastungen. Um die Haushalte und vor allem kleinere Gewerbekunden kurzfristig zu entlasten, hat sich die Bundesregierung für eine einfache und pragmatische Lösung entschieden: Gaskundinnen und Gaskunden erhalten im Monat Dezember 2022 spätestens im Januar 2023 eine staatliche Soforthilfe,
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Neue Strom- und Gaspreise zum 01. Januar 2023

Die Energiekrise stellt uns gemeinsam vor enorme Herausforderungen. Unsere bisherigen Anstrengungen haben gezeigt, dass wir es gemeinsam durch den Winter schaffen können, wenn jeder bereit ist, einen Beitrag zu leisten. Die Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße GmbH versorgt Sie sicher, zuverlässig und fair mit Energie. Aufgrund der gestiegenen Großhandelspreise müssen wir die Preise für die Belieferung mit Strom und Gas anpassen. Dennoch sind wir nach wie vor vergleichsweise günstig und liegen unter dem deutschen Durchschnitt. Wir passen die Verbrauchspreise automatisch zum 1. Januar 2023 für Sie an. Ihren Zählerstand müssen Sie nicht ablesen. Preisanpassung Strom: Wir erhöhen den Grundversorgungstarif im
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