Sehr geehrte Kunden,

ab dem 01.03.2023 wirken die Preisbremsen für Strom (40 ct/kWh), Gas (12 ct/kWh) und Fernwärme (9,5 ct/kWh), jeweils brutto. Damit entlastet Sie der Staat von den derzeit hohen Energiepreisen zunächst bis Ende 2023, ggf. auch bis Ende April 2024.

Die Entlastung wird automatisch an Sie weitergegeben, Sie müssen nichts dafür tun!

Entlastet werden 80 % Ihres prognostizierten Jahresbedarfs zu den oben genannten Preisen, die restlichen 20 % werden zu dem mit uns vereinbarten Preis abgerechnet.

Die systemseitige Abbildung aller Entlastungsverhältnisse ist extrem komplex und zeitintensiv. In erster Linie war dem Gesetzgeber eine schnelle Entlastung für Sie sehr wichtig, losgelöst von der Frage der Umsetzbarkeit. Diesen Schritt haben wir ebenfalls priorisiert und in der Abschlagsmitteilung im Januar bereits berücksichtigt.

Fast alle Kunden kennen bereits Ihre neuen Jahresabschläge 2023 unter Beachtung der Preisbremsen! Damit profitieren Sie bereits vom Entlastungspaket.

Der Gesetzgeber hat vorgesehen zum 01.03.2023 Ihnen unter anderem die individuelle Entlastung mitzuteilen. Auch hier sind wir auf einem guten Weg, werden aber den 01.03.2023 nicht halten können. Bitte haben Sie noch ein wenig Geduld, wir arbeiten mit Hochdruck an diesen Informationen. Diese sind rein informatorisch zu sehen, insofern entgeht Ihnen hierdurch kein Geld oder Vorteil.

Bitte sehen Sie daher auch von individuellen Anfragen Ihrer Entlastung ab. Eine sichere, fundierte Mitteilung in dieser Tiefe kann nur systemseitig gestützt ermittelt werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Alle Kunden, deren Arbeitspreis unter den Preisbremsen liegt, enthalten keine zusätzliche Entlastung, da Sie von den guten Konditionen der Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße GmbH profitieren.