Die ersten wärmenden Frühlingssonnenstrahlen kitzeln auf der Haut. Die Vorfreude auf einen schönen Sommer mit Eis und Wasserfreuden wächst und im Moby Dick wird bald das Ende der Wintersaison eingeläutet. Unser Stadionbad können Schwimmhungrige noch bis zum letzten Badetag der Wintersaison 2022/23 am Freitag, den 21.04.2023 nutzen. Als Freibad öffnet es dann wieder am 13.05.2023 seine Tore. Wir freue uns mit Ihnen auf den Start der Sommersaison am 13.05.! Der Saisonkarten Vorverkauf findet an folgenden Terminen vor Ort im Stadionbad statt: Mittwoch 10.05.2023 14.00 − 19.00 Uhr Donnerstag 11.05.2023 10.00 − 15.00 Uhr Freitag 12.05.2023 7.00 − 13.00 Uhr
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Kategorie News
Kundeninformation Energiepreisbremsen
Sehr geehrte Kunden, ab dem 01.03.2023 wirken die Preisbremsen für Strom (40 ct/kWh), Gas (12 ct/kWh) und Fernwärme (9,5 ct/kWh), jeweils brutto. Damit entlastet Sie der Staat von den derzeit hohen Energiepreisen zunächst bis Ende 2023, ggf. auch bis Ende April 2024. Die Entlastung wird automatisch an Sie weitergegeben, Sie müssen nichts dafür tun! Entlastet werden 80 % Ihres prognostizierten Jahresbedarfs zu den oben genannten Preisen, die restlichen 20 % werden zu dem mit uns vereinbarten Preis abgerechnet. Die systemseitige Abbildung aller Entlastungsverhältnisse ist extrem komplex und zeitintensiv. In erster Linie war dem Gesetzgeber eine schnelle Entlastung für Sie sehr
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Fragen zur Energiepreisbremse? – Hier finden Sie Antworten!
Für wen gilt die Energiepreisbremse? Wie enthält man die Entlastung? Wie funktioniert die Preisbremse? Auf unserer Seite >> Energiepreisbremse haben wir Ihnen die häufigsten Fragen und Antworten zur Energiepreisbremse zusammengestellt. Sie als Kunde können in der aktuellen Situation – das ist auch die dringende Empfehlung der Bundesregierung – vor allem eines tun: Ihren Energie- und Erdgasverbrauch reduzieren. Damit tragen Sie zur Sicherung der Versorgung bei und können Kosten sparen.
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THG-Prämie von mind. 220 EUR für 2023 sichern!
Auch in diesem Jahr beantragen wir für Sie die THG-Quote – und Ihr E-Auto verdient damit bares Geld! Aufgrund der Vielzahl an positiven Rückmeldungen bieten wir Ihnen die THG-Quote nun auch für 2023 an. Unter » THG-Quote 2023 können Sie den Antrag wie in 2022 bei uns bequem online in wenigen Minuten einreichen, ganz egal ob Kund/in der Stadtwerke Neustadt oder (noch) nicht. Wie melde ich mein E-Auto an? Hier » www.swneustadt.de/thg-quote finden Sie alle Infos und FAQs zur Anmeldung Einfach Formular online ausfüllen, Foto der Vorderseite des Fahrzeugscheins hochladen und Prämie über uns beantragen. Nach erfolgreicher Anmeldung Ihrer Kfz-Daten
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Wir sind Top Lokalversorger 2023 für Strom und Gas
Bereits zum 7. Mal in Folge wurden wir ausgezeichnet als Top Lokalversorger für Strom und Gas. Neustadt liegt uns am Herzen. Deshalb ist es für uns selbstverständlich, uns in der Region zu engagieren und als starker verlässlicher Partner aufzutreten. Wir sind Tag für Tag für unsere Kunden mit fairem Preis-/Leistungsverhältnis und voller Energie im Einsatz. Dafür wurden wir auch in diesem Jahr wieder als TOP-Lokalversorger ausgezeichnet. So möchten wir unseren Beitrag zu einer lebenswerten Zukunft in unserer Region beisteuern und sind deshalb jedes Jahr aufs Neue stolz über solch eine Anerkennung.
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Gemeinsam durch die Energiekrise
Die aktuelle Situation stellt jeden Bürger / jede Bürgerin vor unterschiedliche Herausforderungen im privaten Bereich. Bei Fragen und Notlagen stehen Ihnen Behörden und Institutionen in Neustadt gerne mit ihrer Fachkompetenz zur Seite. Die Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße GmbH bietet Beratung beim Energiesparen und Vertragsangelegenheiten: Johannes Seeber (Energiesparen) seeber@swneustadt.de Kundenservice (Vertragsangelegenheiten) kundenservice@swneustadt.de Bei Fragen und Notlagen finden Sie im Flyer „Gemeinsam durch die Energiekrise“ der Stadt Neustadt an der Weinstraße Ansprechpartner/Innen folgender Institutionen: Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße GmbH WBG Wohnungsbaugesellschaft Neustadt a. d. Weinstraße mbH Caritas-Zentrum Neustadt Energieagentur Rheinland Pfalz Örtliches Handwerk „Gas-, Wasser-
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Ergänzende Preisanpassung Erdgas zum 01.11.2022
Mitte August haben wir Sie per Anschreiben über die Preisanpassung in der Grundversorgung zum 01.10.2022 informiert und diese am 19.08.2022 in der Rheinpfalz veröffentlicht. Diese Preisanpassung war durch extrem gestiegene Energiepreise an den Energiemärkten begründet. Verbunden damit war auch der Hinweis, dass neue bzw. angepasste, gesetzlich veranlasste Umlagen zum 01.10.2022 zum Tragen kommen. Aufgrund der Veröffentlichungsfristen der Umlagen war es nicht möglich diese alle zum 01.10.2022 zu berücksichtigen. Wir erhöhen daher den Grundversorgungstarif im Gas zum 01.11.2022 um 0,68 ct/kWh (bei 19% MwSt) bzw. 0,61 ct/kWh (bei 7% MwSt) brutto (0,57 ct/kWh netto). Sobald die geplante Erdgas-Mehrwertsteuersenkung von 19% auf
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Neue Erdgaspreise und Umlagen zum 01.10.2022
Die Gaspreise der Stadtwerke Neustadt sind nach wie vor besonders günstig, liegen unter dem deutschen Durchschnitt und konnten auf konstantem Niveau gehalten werden. Seit Herbst letzten Jahres verschärft sich jedoch die Situation auch an den Energiemärkten zunehmend, zuletzt besonders getrieben durch den Ukraine-Konflikt bzw. den niedrigen Gasliefermengen aus Russland nach Deutschland. Das Thema Energiekrise ist in den Medien präsent wie nie zuvor. Die Preise im Gas-Großhandel sind extrem gestiegen, was auch unseren Energieeinkauf sehr verteuert hat. Die aktuellen Anpassungen fallen im Einzelnen wie folgt aus: Gas-Grundversorgung ab 01.10.2022 Ab dem 01. Oktober 2022 erhöht sich daher der Verbrauchspreis im
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Neues Kundenportal jetzt online!
Wir arbeiten kontinuierlich an der Verbesserung unseres digitalen Angebotes für Sie. Daher haben wir nun ein neues Kundenportal mit deutlich erweitertem Funktionsumfang aufgebaut. Bitte neu registrieren: Ihre bisherigen Benutzerdaten sind aus technischen Gründen leider nicht mehr gültig bzw. nicht vom alten ins neue Portal übertragbar! Eine erneute Registrierung ist daher zwingend erforderlich, jedoch sind danach alle Ihre bisherigen Dokumente etc. wieder verfügbar. Bitte nutzen Sie hierzu den Bereich Registrierung auf der » Startseite des Kundenportals. Für die Registrierung ist Ihre Kundennummer, Rechnungseinheit und Strom- oder Gas- oder Wasserzähler-Nummer notwendig. Diese Daten finden Sie in einer der Abrechnungen. Mit der Registrierung vergeben Sie auch
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Gasmangellage und nützliche Soforttipps
Die aktuellen Entwicklungen auf dem Energiemarkt sowie der jüngste Aufruf von Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, jede Möglichkeit zum Energiesparen zu nutzen, regen zum Nachdenken und Handeln auf. Die Bundesregierung arbeitet mit Hochdruck am Ersatz für die russischen Gaslieferungen. Engpässe durch einen Lieferstopp wären erst zu erwarten, wenn bis zur nächsten Heizperiode nicht ausreichend alternative Quellen gefunden werden. Besonderer Schutz für Haushaltskunden Der Gesetzgeber gewährt allerdings bestimmten Kundengruppen einen besonderen Schutz. Auch bei einem bundesweiten Gasmangel haben Haushaltskunden bei der Belieferung Vorrang vor der Industrie. Die Belieferung dieser geschützten Kunden hat Vorrang vor der Versorgung anderer Gasverbraucher wie
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