Abkochgebot für Trinkwasser
Abkochgebot für Trinkwasser im Afrikaviertel
Die Verkeimung des Trinkwassers im Afrikaviertel ist seit Samstagabend signifikant zurückgegangen. Sicherheitshalber empfehlen die Stadtwerke Neustadt in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Neustadt das Abkochgebot für Trinkwasser im betroffenen Wohngebiet weiterhin aufrechtzuerhalten.
Die Anlieger folgender Straßen werden somit vorsorglich gebeten, das Wasser, das sie zum Trinken sowie zur Zubereitung von Speisen verwenden, im Vorfeld zehn Minuten abzukochen:
- Am Waldrand
- Julius-Wilde-Straße
- Humboldstraße
- Gustav-Nachtigal-Straße
- Karl-Peters-Straße
- Lüderitzstraße
- Von-Wissmann-Straße
- Hauberallee
- Karolinenstraße ab Kreuzungsbereich Wittelsbacher Straße, Richtung Saarlandstraße
- Saarlandstraße
Zur Köperpflege und Toilettennutzung kann das Wasser bedenkenlos eingesetzt werden. Andere Stadtteile sind von den erhöhten Werten und entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen nicht betroffen.
Sobald das Trinkwasser im Bereich des Afrikaviertels wieder die gewohnte Qualität aufweist, werden die Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße über die lokale Presse und ihre Internetseite informieren.
Zur Sache
Am Samstag, den 10. Juni 2017, wurde bei einer der regelmäßigen Beprobungen des Trinkwassers festgestellt, dass Keimzahlen im Bereich des Afrikaviertels über den vorgeschriebenen Grenzwerten der Trinkwasserverordnung liegen. Betroffen sind rund 1000 Haushalte. Die Stadtwerke Neustadt reagierten mit Information des Gesundheitsamtes und der Anwohner im persönlichen Gespräch oder mit schriftlicher Kundeninformation sowie mit entsprechenden Hinweisen auf ihrer Webseite und Information der lokalen Presse.
Als Ursache wird vermutet, dass es, trotz der im Vorfeld ordnungsgemäß durchgeführten Desinfektionen, durch die Sanierung des Hochbehälters Leibniz und dem damit in Verbindung stehenden Austausch von Druckerhöhungspumpen und durch Netzspülungen zu der Verkeimung kam. Die Stadtwerke Neustadt leiteten umgehend Rohrnetzspülungen und Desinfektionsmaßnahmen, so genannte Sicherheitschlorungen, ein, um die Werte entsprechend der Trinkwasserverordnung zu normalisieren.