Moderne Messeinrichtungen

Häufig gestellte Fragen zum Roll-out

Die nachfolgende FAQ-Aufzählung soll Ihnen eine Hilfestellung rund um den Einbau von modernen Messeinrichtungen (mME) geben. Die nachstehende Auflistung ist aus verschiedenen Verbandsveröffentlichungen zu dem Messstellenbetriebsgesetz MsbG (BDEW, VKU, FNN), juristischen Gutachten sowie Fachgesprächen zusammengetragen, die Aussagen sind ohne Gewähr.

Sie sind Messstellenbetreiber und möchten mit uns einen Rahmenvertrag abschließen? Alle Informationen dazu finden Sie hier.

Hierbei handelt es sich um digitale Stromzähler, die den Stromverbrauch detaillierter anzeigen als die bisherigen Stromzähler. Sie besitzen eine zweizeilige digitale Anzeige. Zusätzlich zum aktuellen Zählerstand zeigen mME neben dem aktuellen Stromverbrauch auch tages-, wochen-, monats-, und jahresbezogene Stromverbrauchswerte für die letzten 24 Monate am Gerätedisplay an. Diese Zusatzfunktion muss allerdings durch die Eingabe einer PIN freigeschaltet werden. Sie zeigen den kompletten Stromverbrauch Ihrer elektrischen Verbraucher an.

Es ist der gesetzlich verordnete Einstieg in die digitale Zukunft der Strommessung.
Grundlage für die Einführung moderner Messeinrichtungen ist das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende welches im September 2016 in Kraft getreten ist. Den Kern bildet das Messstellenbetriebsgesetz, das einen flächendeckenden Einsatz von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen vorsieht. Mit dem Einbau der mME erhalten Sie einen besseren Überblick über Ihren Stromverbrauch. Dadurch soll bewusster mit dem Stromverbrauch umgegangen werden. Mehr Energieeffizienz, einen verbesserten Umweltschutz durch CO2-Einsparungen und Ressourcenschonung sollen erreicht werden.

Bei allen Stromkunden mit einem Stromverbrauch von bis zu 6.000 Kilowattstunden werden mME eingebaut. Diese ersetzen den bisher eingebauten mechanischen Stromzähler.

Beim Turnuswechsel Ihres Stromzählers, sowie bei Neuanlagen werden mME ab dem 13. Mai 2019 eingebaut.

Sie erhalten vor dem Austausch Ihres mechanischen Stromzählers eine Vorabinformation, dass Ihr derzeit vorhandener Zähler durch eine mME ersetzt wird. Dieses Schreiben erfolgt in der Regel drei Monate vor dem Wechseltermin. In einem weiteren Schreiben informieren wir Sie, an welchem Tag der Einbau der mME erfolgt. Danach können Sie gerne einen festen Termin vereinbaren.

Für den Einbau ist grundsätzlich der grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB) zuständig. Dies sind die Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße GmbH.
Die mME kann auch von einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber (wMSB) eingebaut werden, sofern der wMSB einen Rahmenvertrag mit uns als Netzbetreiber abgeschlossen hat und er alle Formalitäten regelt.

Der gMSB ist eine neue Marktrolle die durch das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende eingeführt wurde und vollkommen unabhängig vom Netzbetreiber ist.

  • Verpflichtung zur Wahrnehmung des Messstellenbetriebs für alle Messstellen eines Netzgebiets, soweit Anschlussnutzer/ -nehmer keinen Dritten gewählt hat;
  • gMSB = Netzbetreiber, soweit die Aufgabe nicht auf einen Dritten übertragen wurde;
  • der gMSB bedarf einer Genehmigung durch die BNetzA, nicht erforderlich für NB mit Genehmigung nach § 4 EnWG;
  • schriftliche Anzeige bei BNetzA zur Wahrnehmung des Messstellenbetriebs in dem nach § 29 (Ausstattung von Messstellen) erforderlichen Umfang spätestens bis zum 30.06.2017;
  • Aufgabenverschiebung: Messwertaufbereitung (Plausibilisierung und Ersatz-wertbildung) vom VNB zum MSB; bei iM Messwertaufbereitung im SMGW vorgesehen
  • Buchhalterische Entflechtung des grundzuständigen Messstellenbetriebs von anderen Tätigkeitsbereichen der Energieversorgung
  • Einbauverpflichtung von intelligenten Messsystemen (iM) und modernen Messeinrichtungen (mME) trifft nur den gMSB
  • Netzbetreiber, Direktvermarkter, EEG-/KWK-Anlagenbetreiber können auf eigene Kosten vom gMSB sofern technisch möglich gegen angemessenes Entgelt für mME und iM verlangen: Ausstattung von Messstellen mit mME und SMGWs, Anbindung von EEG-/KWK-Anlagen an SMGW und Steuerung dieser Anlagen über SMGW (→ Steuerbox)

Eine Bedienungsanleitung liegt bei Ihrem Zähler bei. Sie finden diese auch online auf diesen Seiten.
Gerne beantworten wir Ihre Fragen auch telefonisch. Unter der Telefonnummer 06321/402-0 können Sie uns erreichen.

Dafür sind wir als grundzuständiger Messstellenbetreiber zuständig.

Die neuen Zähler passen mit einer Adapterplatte in Ihren bestehenden Zählerschrank. Wichtig ist die elektrotechnische Sicherheit und Zugänglichkeit Ihres bestehenden Zählerschranks. Die Sicherheit kann bei alten Zählerschränken infolge brüchiger Isolierungen gefährdet sein. In dem Fall ist die Zähleranlage durch den Hausbesitzer zu erneuern.

Nein, der Einbau ist gesetzlich vorgeschrieben und kann nicht abgelehnt werden.

Wenn der Zugang zum Zählerplatz sichergestellt ist, müssen Sie nicht anwesend sein. Der Strom muss in der Regel kurzzeitig abgeschaltet werden. Um Schäden an elektronischen Geräten zu vermeiden, sind diese Geräte am besten zuvor ausschalten.

Beim Einzug müssen Sie sich bei Ihrem Stromversorger anmelden und den aktuellen Zählerstand mitteilen.

Beim Auszug müssen Sie sich bei Ihrem Stromversorger abmelden und den aktuellen Zählerstand mitteilen. Damit die neuen Bewohner nicht Ihre gespeicherten Daten sehen, sollten Sie Ihre gespeicherten Verbrauchsdaten löschen.

Nach dem Einbau der mME sehen Ihre Nachbarn nur den aktuellen Zählerstand. Die gespeicherten Werte zu tages-, wochen-, monats-, und Jahresstromverbrauch sind in der Regel nicht sichtbar. Hierzu ist die Eingabe einer vierstelligen PIN notwendig. Diese kann nach dem Einbau der mME bei uns angefordert werden. Ziehen Sie in eine Wohnung ein, in der bereits eine mME eingebaut ist, sollten Sie kontrollieren, ob die Anzeige der individuellen Verbrauchsdaten ausgeblendet ist.

Die PIN Nummer kann bei uns unter der Telefonnummer 06321 402-0 angefordert werden.

Nein, durch kurzes Anleuchten des Lichtsensors der modernen Messeinrichtung mit einer Taschenlampe können Sie Ihre gespeicherten Daten zu tages-, wochen-, monats-, und Jahresstromverbrauchswerten für die letzten 24 Monate anzeigen lassen, wenn Sie diese Funktion nicht vorher abgeschaltet haben.
In einem Mehrfamilienhaus raten wir Ihnen, diese Funktion abzuschalten um Unbefugten Ihre individuellen Stromverbrauchswerte nicht sichtbar zu machen.

Moderne Messeinrichtungen sind 8 Jahre geeicht Die Eichgültigkeit kann im Rahmen eines Stichprobenverfahren verlängert werden.

Weitere Informationen

Wie funktioniert die moderne Messeinrichtung? Welche Vor- und Nachteile bringt der Wechsel der Messeinrichtung mit sich? Diese und weitere Fragen beantworten wir und unsere Verbundpartner im nachfolgenden Infomaterial.

Die Festlegungen gelten für die Bereiche Strom und Gas gleichermaßen.

Die Verträge sind auf der Homepage der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de ebenfalls veröffentlicht.

Lars Lutz

Messwesen Strom

Petra Schädler

IT-Services, Marktkommunikation / Support