Unsere Ansprechpartner für Sie

  • Christian Stute
    Netzanschluss Strom, Gas, Wasser
    06321 402-240
    E-Mail

  • Dirk Eckel
    Messwesen Strom
    06321 402-420
    E-Mail

  • Michael Heiter-Lieser
    IT-Services
    06321 402-230
    E-Mail

     

Netzanschluss in Neustadt

Wir, die Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße GmbH, sind als Ihr Netzbetreiber zuständig für den Betrieb, die Instandhaltung und den Ausbau des Versorgungsnetzes.

Hier finden Sie alle wichtigen Formulare für

  • Anschlussnehmer (z.B. Hauseigentümer) und Anschlussnutzer zum Netzanschluss (Hausanschluss, Baustrom, etc)
  • für Betreiber von Erzeugungsanlagen über den Netzanschluss
  • für Energielieferanten über die Netznutzung Elektrizität und Netznutzung Gas
  • über die Versorgungsnetze der Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße GmbH.

Damit der Netzbetreiber das Niederspannungsnetz, den Netzanschluss sowie die Messeinrichtungen leistungsgerecht auslegen und mögliche Netzrückwirkungen beurteilen kann, ist es nötig elektrische Anlagen und Geräte dem Netzbetreiber anzuzeigen. Ladeeinrichtungen und elektrische Speicher sind ab einer Leistung von 3,6 kVA anzeigepflichtig. Elektrische Anlagen und Verbrauchsmittel mit einer Bemessungsleistung von mehr als 12 kVA sind zu dem Genehmigungspflichtig.

Zur Anmeldung bzw. zur Einholung einer Genehmigung nutzen Sie bitte folgende Formulare:

Schritt 1:

Formular Netzanschlussanfrage-Formular herunterladen und vollständig ausfüllen.

Schritt 2:

Netzanschlussanfrage inklusive Lageplan und Grundriss an uns übermitteln, vorzugsweise per Mail.

Schritt 3:

Nach Prüfung Ihrer Daten erhalten Sie von uns ein unverbindliches Angebot inklusive aller weiteren benötigten Anträge und Verträge.

Für Anschlüsse in der Mittelspannungsebene und im Gas-Hochdruck wenden Sie sich bitte direkt an den Ansprechpartner Herrn Eckel.

Sie planen eine Photovoltaikanlage oder eine Kraft-Wärme-Kopplungsanlage / Blockheizkraftwerk (BHKW)? Sie möchten eine dezentrale Stromerzeugungsanlage an das öffentliche Netz in Zuständigkeit der Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße anschließen?
Hier erläutern wir Schritt für Schritt Antragsverfahren und das weitere Vorgehen.

Wichtig! Bitte beachten Sie bei Gebäuden mit Freileitungsnetzanschluss die spätere Zugänglichkeit des Dachständers.
» Hinweis lesen

Schritt 1:

Kontaktaufnahme und Meldung einer PV-Anlage oder BHKW im Netzbereich
Ansprechpartner: Dirk Eckel

Schritt 2:

Kontaktaufnahme mit Zählerwesen zur Terminabsprache zwecks Abnahme und eventuellem Zähleraustausch zur Erfassung der Einspeisemengen der PV-Anlage
Ansprechpartner: Dirk Eckel
Ansprechpartner: Michael Heiter-Lieser

Beachten Sie, dass eine vergütung erst ab demZeitpunkt der technischen Abnahme durch die Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße GmbH möglich ist. Alle vorher ins Netz der Stadtwerke eingespeisten Mengen werden nicht vergütet.

Schritt 3:

Sie erhalten seitens der SWN eine Info und die Erklärung der Abrechnungsdaten. Diese Angaben müssen Sie anschließend an die SWN übermitteln.

Zusätzlich benötigen wir:

  • Steuernummer (muss beim Finanzamt beantragt werden)
    wenn die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen wird, bitte eine schriftliche Bestätigung des zuständigen Finanzamtes vorlegen.
  • Meldebestätigung der PV-Anlage im Marktstammdatenregister
  • Bei BHKW: BAFA-Bescheid (Genehmigung)

Ansprechpartner: Michael Heiter-Lieser

Schritt 4:

Abschließend erhalten Sie von uns eine Abschlagsinfo, bei BHKW/KWK eine quartalsweise Abrechnung.
Ansprechpartner: Michael Heiter-Lieser
Info: Die Abschläge werden über elf Monate eines Kalenderjahres ausgezahlt. Zum 01.01. wird eine Endabrechnung anhand der Zählerstände zum Jahresende erstellt und die Abschläge mit der Ist-Einspeisung gegengerechnet. Zur Zählerstandübermittlung werden Sie seitens der SWN am Ende eines Kalenderjahres aufgefordert.
bei BHKW/KWK: Da sich der „übliche Preis“ gemäß KWK-G am Quartalspreis Grundlaststrom der Strombörse EEX orientiert, bitten wir die BHKW-Betreiber, uns die Ablesestände jeweils zum Quartalsende zu melden.

Seit Mai 2018 sind ordnungsgemäß installierte „steckerfertige PV-Module“, auch als „Mikro-PV-Anlagen“ bezeichnet, z.B. für den Balkon oder Garten, zugelassen. Wichtig ist, dass Anschluss und Betrieb der kleinen Module sicher sind.

Grundlage dafür ist das VDE-Vorschriftenwerk, in dem unter anderem vermerkt ist:

  • Der Anschluss der Anlagen darf nur über eine spezielle Energiesteckvorrichtung unter Berücksichtigung der entsprechenden Normen (DIN VDE V 0100-551 und DIN VDE V 0100-551-1) erfolgen. Dann kann auch in vorhandene Endstromkreise eingespeist werden.
  • Achtung: Arbeiten an elektrischen Anlagen dürfen nur durch fachkundige Personen durchgeführt werden.

Die Anmeldung bei den Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße GmbH, als Ihr zuständiger Netzbetreiber, muss vor Inbetriebnahme erfolgen. Das Dokument zur Anmeldung laden Sie hier runter:

Diese bitte ausgefüllt und unterzeichnet an netzanschluss@swneustadt.de senden.

Weitere Informationen finden Sie auch hier: Kurzinformation VBEW Mikro-PV-Anlagen