Freunde werben Freunde - äfach zsamme spare!

Holen Sie sich BEIDE jeweils die Prämie 50 € pro Vertrag auf Ihre Jahresabrechnung!

Ihre Stadtwerke Neustadt beliefert Sie zuverlässig und fair mit Strom. Ohne unsere treuen Kunden wäre das nicht möglich. Dafür sagen wir Danke!

Unsere Aktion „FREUNDE werben FREUNDE – äfach zsamme spare!“ bietet Ihnen die Möglichkeit, sich nebenbei eine Prämie im Wert von 50 € auf Ihre Jahresrechnung zu sichern.
Empfehlen Sie uns einfach an Freunde, Verwandte, Bekannte oder Kollegen aus dem Versorgungsgebiet der Stadtwerke Neustadt weiter!

Schließt Ihr/e geworbene/r Freund/in – aufgrund Ihrer Empfehlung – einen Strom- und/oder Erdgasliefervertrag mit einer Mindestvertragslaufzeit von zwölf Monaten ab und hat in den letzten sechs Monaten keinen Strom bzw. kein Erdgas von der Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße GmbH bezogen, bekommen Sie beide eine Prämie von jeweils 50 € pro Vertrag auf Ihrer Jahresrechnung gutgeschrieben.

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Und so einfach geht's:

1. Freunde werben

Empfehlen Sie uns Ihren Freunden.

Einfach untenstehendes Formular ausfüllen.

2. Tarif online abschließen

Ihr geworbener Kontakt schließt bei uns einen Vertrag für Strom oder Gas ab.

Neukunde werden »

3. Gemeinsam sparen

Sie und Ihr/e geworbene/r Freund/in bekommen jeweils bis zu 50 € mit der Jahresabrechnung gutgeschrieben.

Online-Formular - Freunde werben Freunde

    Freunde werben Freunde

    Kontaktdaten Kunde/Werber

    Kontaktdaten Neukunde/Geworbener

    Hinweis

    Mit dem Absenden Ihrer Nachricht erhalten sowohl Sie als Werber, als auch der Neukunde als Geworbener, umgehend eine Zusammenfassung der an uns übermittelten Daten an die jeweils angegebenen E-Mail Adressen.

    Zudem erhalten Sie beide eine kurze Erläuterung der nächsten Schritte, damit Sie sich die Prämie sichern können.

    Datenschutz*

    Teilnahmebedingungen*

    Tarif checken und gleich abschließen

    Schließen Sie als geworbener Neukunde hier ganz bequem online Ihren Strom- oder Gasvertrag ab und sparen Sie gleich mit.

    Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von Tarifrechner zu laden.

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    FAQs/Teilnahmebedingungen

    Der Gegenstand der Aktion „Freunde werben Freunde“ ist die Werbung von Strom- und/oder Erdgas-Neukunden für die Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße GmbH durch Bestandskunden. Es können somit lediglich Strom und/oder Erdgaskunden der Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße teilnehmen und Neukunden im Versorgungsgebiet der Stadtwerke (Neustadt an der Weinstraße und dazugehörige Ortschaften) werben.

    Für die Prämienausschüttung werden nur wirksame Vertragsabschlüsse bis zum 31.12.2024 berücksichtigt. Der Lieferbeginn durch die Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße GmbH kann hierbei abweichen.

    Die Voraussetzung für den Werber ist mindestens ein wirksames, ungekündigtes Vertragsverhältnis (Strom oder Erdgas) mit der Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße GmbH zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit dem Geworbenen bzw. der Prämienausschüttung an den Werber mit der nächsten, turnusmäßigen Jahresverbrauchsabrechnung.

    Damit wir Sie als geworbene/n Kunde/in verifizieren und mit den Daten der/s Werbenden abgleichen können, geben Sie bitte beim Vertragsabschluss vor dem Bestell-Button im Hinweisfeld folgenden Aktionscode an: „Aktion Freunde werben Freunde“.

    Ein Werber kann in dem Aktionszeitraum nur einmalig als Werber auftreten, d. h. eine mehrfache Prämienausschüttung für mehrere Geworbene ist nicht möglich

    .

    • der Strom- bzw. Erdgaszähler muss auf seinen vertraglichen Namen angelegt werden,
    • die Lieferadresse liegt im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße GmbH,
    • wohnt nicht im gleichen Haushalt wie der Werber,
    • ist umgezogen oder wechselt neu zu der Stadtwerken Neustadt an der Weinstraße GmbH,
    • entscheidet sich für einen Vertrag (Strom oder Erdgas) mit einer Mindestvertragslaufzeit von mindestens zwölf Monaten – egal ob Strom oder Erdgas. Die Grundversorgungstarife der Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße GmbH sind somit im Rahmen der Aktion „Freunde werben Freunde“ nicht prämienberechtigt.
    • der Lieferantenwechsel konnte erfolgreich durchgeführt werden.
    • Erteilung eines SEPA-Lastschrift-Mandates (Einzugsermächtigung) für Ihre Energielieferung durch die Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße GmbH.

    Die Eigenwerbung ist unzulässig. Sie können sich also nicht selbst als Neukunde der Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße werben.

    Kommt ein Vertrag – gleich aus welchem Grund – nicht wirksam zustande, entfällt die Verpflichtung zur Prämienausschüttung.

    Der Produktwechsel von Bestandskunden ist im Rahmen der Aktion nicht prämienberechtigt.

    Nein, eine Kombination mit anderen Aktionen ist nicht möglich.

    Nein, eine Barauszahlung der Prämie ist nicht möglich.

    Gewerbliche Bestandskunden der Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße GmbH dürfen als Werber nicht an der Aktion teilnehmen. Ein Werber kann nur eine natürliche Person sein, die zu privaten Zwecken handelt. Eine Nutzung zu gewerblichen oder geschäftlichen Zwecken ist nicht gestattet. Gewerbliche oder geschäftliche Zwecke liegen vor, wenn Empfehlungen in größeren Mengen planmäßig zum Zwecke der regelmäßigen Gewinnerzielung abgegeben werden.

    Die Prämienausschüttung an den Werber erfolgt frühestens nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Kalendertagen nach Abschluss des Vertrages des Neukunden. Die Geldprämie wird als Gutschriftsbetrag auf der nächsten Jahres-/Verbrauchsabrechnung berücksichtigt.

    Neustadt an der Weinstraße und dazugehörige Ortschaften

    Kundencenter

    Tel 06321 402-270
    E-Mail