Freunde werben Freunde - äfach zsamme spare!

Holen Sie sich BEIDE die Prämie von 25 € auf Ihre Jahresabrechnung!

Ihre Stadtwerke Neustadt beliefert Sie seit 125 Jahren zuverlässig und fair mit Strom. Dafür sagen wir Danke – mit unserer Jubiläumsaktion!

Die Aktion „FREUNDE werben FREUNDE – äfach zsamme spare!“ bietet Ihnen die Möglichkeit, sich ganz nebenbei eine Geldprämie zu verdienen, indem Sie uns weiterempfehlen! Empfehlen Sie uns an Freunde, Verwandte, Bekannte oder Kollegen aus dem Versorgungsgebiet der Stadtwerke Neustadt weiter.

Schließt ihr/e geworbene/r Freund/in – aufgrund Ihrer Empfehlung – einen Strom- und/oder Erdgasliefervertrag mit einer Mindestvertragslaufzeit von zwölf Monaten ab und hat in den letzten sechs Monaten keinen Strom bzw. kein Erdgas von den Stadtwerke Neustadt bezogen, bekommen Sie beide eine Prämie in Höhe von 25 € bei Ihrer Jahresrechnung gutgeschrieben.

Die weiteren 125 Werber und Neukunden
bekommen eine Gutschrift in Höhe von je 25,00 €.

Und so einfach geht's:

1. Freunde werben

Empfehlen Sie uns Ihren Freunden.

Formular ausfüllen »

2. Tarif online abschließen

Ihr geworbener Kontakt schließt bei uns einen Vertrag für Strom oder Gas ab.

Neukunde werben »

3. Gemeinsam sparen

Sie und Ihr Freund bekommen jeweils bis zu 25 € mit der Jahresabrechnung gutgeschrieben.

Bitte beachten: Online-Formular derzeit deaktiviert!

Aktuell kann das Formular zur Teilnahme an der „Freunde werben Freunde“-Aktion nicht ausgefüllt und eingereicht werden. Wir bitten um Geduld, in Kürze wird die Aktion wieder freigeschaltet.

FAQs/Teilnahmebedingungen

Aktuell kann das Formular zur Teilnahme an der „Freunde werben Freunde“-Aktion nicht ausgefüllt und eingereicht werden. Wir bitten um Geduld, in Kürze wird die Aktion wieder freigeschaltet.

Grundlage der Aktion ist der Abschluss eines Sondervertrages, den der/die Geworbene tätigt. Die Sondertarife sind derzeit aufgrund des hohen Auftragsaufkommens nicht verfügbar. Neukunden können aktuell lediglich den Grundversorgungstarif abschließen. In Kürze werden die Sondertarife, die auf Ihren individuellen Bedarf abgestimmt sind, wieder verfügbar sein. Wir informieren Sie über die gängigen Kommunikationskanäle.

Der Gegenstand der Aktion „Freunde werben Freunde“ ist die Werbung von Strom- und/oder Erdgas-Neukunden für die Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße durch Bestandskunden. Es können somit lediglich Strom und/oder Erdgaskunden der Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße teilnehmen und Neukunden im Versorgungsgebiet der Stadtwerke (Neustadt an der Weinstraße und dazugehörige Ortschaften) werben.

Für die Prämienausschüttung werden nur wirksame Vertragsabschlüsse bis zum 31.12.2022 berücksichtigt. Der Lieferbeginn durch die Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße kann hierbei abweichen.

Die Voraussetzung für den Werber ist mindestens ein wirksames, ungekündigtes Vertragsverhältnis (Strom oder Erdgas) mit der Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße GmbH zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit dem Geworbenen bzw. der Prämienausschüttung an den Werber mit der nächsten, turnusmäßigen Jahresverbrauchsabrechnung.

Ein Werber kann in dem Aktionszeitraum nur einmalig als Werber auftreten, d. h. eine mehrfache Prämienausschüttung für mehrere Geworbene ist nicht möglich

.

  • der Strom- bzw. Erdgaszähler muss auf seinen vertraglichen Namen angelegt werden,
  • die Lieferadresse liegt im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße GmbH,
  • wohnt nicht im gleichen Haushalt wie der Werber,
  • ist umgezogen oder wechselt neu zu der Stadtwerken Neustadt an der Weinstraße GmbH,
  • entscheidet sich für einen Vertrag (Strom oder Erdgas) mit einer Mindestvertragslaufzeit von mindestens zwölf Monaten – egal ob Strom oder Erdgas. Die Grundversorgungstarife der Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße GmbH sind somit im Rahmen der Aktion „Freunde werben Freunde“ nicht prämienberechtigt.
  • der Lieferantenwechsel konnte erfolgreich durchgeführt werden.
  • Erteilung eines SEPA-Lastschrift-Mandates (Einzugsermächtigung) für Ihre Energielieferung durch die Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße GmbH.

Die Eigenwerbung ist unzulässig. Sie können sich also nicht selbst als Neukunde der Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße werben.

Kommt ein Vertrag – gleich aus welchem Grund – nicht wirksam zustande, entfällt die Verpflichtung zur Prämienausschüttung.

Der Produktwechsel von Bestandskunden ist im Rahmen der Aktion nicht prämienberechtigt.

Nein, eine Kombination mit anderen Aktionen ist nicht möglich.

Nein, eine Barauszahlung der Prämie ist nicht möglich.

Gewerbliche Bestandskunden der Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße dürfen als Werber nicht an der Aktion teilnehmen. Ein Werber kann nur eine natürliche Person sein, die zu privaten Zwecken handelt. Eine Nutzung zu gewerblichen oder geschäftlichen Zwecken ist nicht gestattet. Gewerbliche oder geschäftliche Zwecke liegen vor, wenn Empfehlungen in größeren Mengen planmäßig zum Zwecke der regelmäßigen Gewinnerzielung abgegeben werden.

Die Prämienausschüttung an den Werber erfolgt frühestens nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Kalendertagen nach Abschluss des Vertrages des Neukunden. Die Geldprämie wird als Gutschriftsbetrag auf der nächsten Jahres-/Verbrauchsabrechnung berücksichtigt

Neustadt an der Weinstraße und dazugehörige Ortschaften

Klimaneutrale und verlässliche Energieversorgung

Neustadt liegt uns am Herzen. Deshalb ist es für uns selbstverständlich, uns in der Region zu engagieren und als starker verlässlicher Partner aufzutreten. Haushalts- und Gewerbekunden ohne registrierende Leistungsmessung erhalten z.B. 100 % klimaneutralen Naturstrom aus skandinavischer Wasserkraft ohne Mehrkosten in der TÜV zertifizierten Qualität Renewable Plus.

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