Wir haben die Antworten auf Ihre Fragen

Verhalten im Störungs- oder im Notfall

Sie erreichen unseren Bereitschaftsdienst durchgehend 24 Stunden an 7 Tagen unter der Rufnummer 06321 402-0.

Für defekte Straßenbeleuchtung ist die Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße zuständig. Bitte nehmen Sie mit den direkten Ansprechpartnern Kontakt auf:

Organisationseinheit Tiefbau
Sachgebiet Straßenbeleuchtung
Sekretariat: 06321 855-1582
oder per Mail: strassenbeleuchtung@neustadt.eu

Sollten Sie in oder vor Ihrem Gebäude Gasgeruch bemerken, rufen Sie bitte unverzüglich unsere Störungshotline 06321 402-0 an. Bitte halten Sie die Rufnummer für Notfälle immer parat. Sie erreichen uns tags und nachts, werktags und am Wochenende. Wir kommen jederzeit und nehmen Kontrollmessungen vor.

Diese Informationen benötigen unsere Mitarbeiter: Riecht es im Haus oder vor dem Haus nach Gas? Zischt es laut? Wie stark und wie lange riecht es schon nach Gas? Wenn der Gasgeruch vor dem Haus auftritt, finden vor dem Gebäude Tiefbauarbeiten statt und es kam dabei ggf. zu Schäden?

Gut zu wissen: Nicht alles, was nach odoriertem Gas riecht, ist auch Gas. Manchmal entstehen ähnliche Gerüche, beispielsweise aus Müll oder aus der Kanalisation. Es kann auch vorkommen, dass im Baustellenbereich das Erdreich mit Odormittel gesättigt ist und dadurch Gasgeruch in der Luft liegt. Im Zweifelsfall sollten Sie aber die Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße GmbH schnellstmöglich informieren.

Falls nur eines Ihrer Geräte ausfällt, ist es ratsam, an anderer Stelle im Haus zu testen, ob hier die elektrischen Geräte funktionieren. Liegt kein Defekt eines einzelnen Gerätes vor, sollten Sie die Sicherungen der Hausverteilung überprüfen. Ist auch hier alles in Ordnung, liegt die Störung sehr wahrscheinlich im Stromnetz.

Im Störfall informieren Sie dann bitte die Mitarbeiter der Stadtwerke Neustadt. Sie erreichen die Stromnetzbereitschaft zu jeder Tages- und Nachtzeit telefonisch unter 06321 402-0.

Gut zu wissen: Bei einem Fehler im Netz entstehen unvermeidbare Überspannungen. Deshalb sollten spannungsempfindliche Geräte durch Ziehen des Steckers vom Netz getrennt oder durch Schalter – idealerweise zweipolig – ausgeschaltet werden und erst wieder unter Spannung gesetzt werden, wenn die Spannung stabil und dauerhaft vorliegt.

Bei kleineren Störungen in der Niederspannungsverteilung kann es im Zuge der Fehlersuche zu kurzzeitigen Wiedereinschaltungen kommen. Bei größeren Störungen im Hochspannungsnetz sind meist mehrere Straßenzüge ohne Spannung. Ist die Spannung erst einmal wieder für 15 bis 30 Minuten ohne weiteren Ausfall hergestellt, kann man davon ausgehen, dass sie wieder dauerhaft vorhanden ist.

Störungen sind nicht vorhersehbar und können trotz Wartung und Instandhaltung jederzeit auftreten. Geplante Abschaltungen aufgrund von Netzbauarbeiten werden vor der Abschaltung angekündigt.
Sollten Sie jemals in einen Unfall verwickelt sein, bei dem beispielsweise ein Kabelverteiler beteiligt ist, muss Abstand gehalten, das Areal abgesperrt und die Stadtwerke oder Notrufleitstelle unverzüglich benachrichtigt werden!
Es besteht Lebensgefahr!

Wenn Sie einen Wasserrohrbruch melden wollen, erreichen Sie uns zu jeder Zeit, an jedem Tag unter der Störungshotline 06321 402-0.

Ein Wasserrohrbruch in der Hauptleitung macht sich durch austretendes Wasser bemerkbar. Das Wasser steht im Leitungssystem unter Druck und sucht sich einen Weg an die Oberfläche. Dann tritt es meist zwischen Pflastersteinen oder an der Straßenkante heraus. Es ist auch möglich, dass der sichtbare Wasseraustritt nicht direkt an der Stelle des Rohrbruchs erfolgt. Eine genaue Lokalisierung erfolgt mit entsprechenden Messgeräten durch unseren Entstörtrupp. In der Regel entstehen dadurch keine größeren Schäden oder Gefahrenstellen. Kritisch wird es, wenn sich die Fahrbahn absenkt oder gar einbricht. Dann muss die Stelle abgesichert und Abstand gehalten werden. Im Winter besteht möglicherweise Gefahr von Glatteisbildung.

Wasser kann auch in ein Gebäude eintreten. Meist handelt es sich um Regenwasser, das an Stellen zu Tage tritt, wo es nicht vermutet wird. Nehmen Sie Verbindung mit den Stadtwerken Neustadt an der Weinstraße GmbH auf, auch wenn es sich nicht um austretendes Trinkwasser handelt. Bei Störungen an der Hausinstallation sollte schnellstmöglich die Hauptabsperreinrichtung an der Hauseinführung zugedreht werden.

Als Folge von Rohrbrüchen werden auch die Fließrichtungen und Druckverhältnisse im Netz verändert. Dann kann es vorkommen, dass sich ungefährliche Ablagerungen aus dem Leitungsnetz lösen und als bräunlich gefärbtes Wasser aus dem Wasserhahn herauskommen. Hierbei handelt es sich um Eisen und Mangan, was im Grundwasser vorhanden ist und sich im Laufe der Jahre im Leitungssystem ablagert. Gesundheitsgefährdend ist dieses Wasser nicht.

Persönliche Daten

Ihre Bankdaten können Sie über unseren Kundenservice ändern. Eine Änderung ist persönlich oder schriftlich, per E-Mail, Post oder Fax möglich. Gerne können Sie Ihre Bankdaten auch über unseren Online-Service ändern.

Zur Namensänderung benötigen wir einen Nachweis, wie zum Beispiel eine Eheurkunde oder Ihren Personalausweis. Sie können die Änderung entweder persönlich in unserem Kundenservicecenter oder schriftlich per E-Mail, Post sowie per Fax mitteilen.

Eine Änderung Ihrer Postadresse ist persönlich in unserem Kundencenter, telefonisch oder schriftlich, per E-Mail, Post sowie per Fax möglich.

Umzug

Eine Anmeldung kann persönlich in unserem Kundencenter, schriftlich per E-Mail, Post oder Fax erfolgen. Gerne können Sie dafür auch unseren Online-Service  nutzen.

Benötigt werden folgende Daten:

  • Persönliche Daten
  • Zählernummern und Zählerstände zur Übergabe
  • Bankdaten, falls eine Einzugsermächtigung erwünscht ist
  • Angaben zum Hauseigentümer/Vermieter.

Eine Kündigungsfrist bei Umzug entfällt. Die Abmeldung muss uns spätestens zwei Wochen nach Schlüsselübergabe gemeldet werden.

Die Zählerstände können telefonisch oder schriftlich, per E-Mail, Post oder Fax einfach nachgereicht werden. Gerne können Sie auch unseren Online-Service zur Übermittlung der Zählerstände nutzen oder unseren WhatsApp Service dafür verwenden. Eine Beschreibung, wie Sie diesen Service nutzen können, finden Sie hier.

Eine Abmeldung kann persönlich in unserem Kundencenter oder schriftlich per E-Mail, Post oder Fax erfolgen. Benötigt werden folgende Daten:

  • Persönliche Daten
  • Neue Postanschrift für die Abschlussrechnung
  • Zählernummern und Zählerstände zur Übergabe
  • Angaben zum Nachfolger (z. B. Eigentümer Leerstand)

Gerne können Sie dafür auch unseren Online-Service nutzen.

Die Kündigungsfrist zum Versorgerwechsel ist abhängig von Ihrem gewählten Tarif. Ihre individuelle Kündigungsfrist finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen und auf Ihrer Rechnung. Alternativ kann die Kündigungsfrist bei unserem Kundenservice erfragt werden.

Sind Sie sicher, dass Sie uns verlassen möchten? Gerne unterbreitet Ihnen unser Kundenservice ein unverbindliches Angebot über den für Sie passenden Tarif. Nutzen Sie auch gerne unseren Tarifrechner, um einen Überblick zu den Tarifen und einer möglichen Ersparnis zu bekommen.

Zur Ummeldung auf den neuen Eigentümer benötigen wir eine Kopie des Kaufvertrags bzw. der ersten Seite mit Käufer, Verkäufer und Objekt sowie der letzten Seite mit den Unterschriften der Vertragspartner.

Die Um-/Anmeldung kann persönlich in unserem Kundencenter, schriftlich per E-Mail, Post oder Fax erfolgen. Gerne können Sie dafür auch unseren Online-Service nutzen.

Benötigt werden folgende Daten:

  • Persönliche Daten
  • Zählernummern und Zählerstände zur Übergabe
  • Bankdaten, falls eine Einzugsermächtigung erwünscht ist

Die An- und Abmeldung kann entweder durch Ihren Mieter oder durch Sie vorgenommen werden. Wenn Sie Ihren Mieter selbst anmelden möchten, benötigen wir den Mietvertrag sowie die Zählernummern und Zählerstände zur Übergabe.

Gerne können Sie dafür auch unseren Online-Service nutzen

Rechnung

Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, haben wir unser Versorgungsgebiet in 22 verschiedene Abrechnungsbezirke unterteilt. Ihre Rechnung erhalten Sie einmal jährlich, der Termin ist abhängig von Ihrem Abrechnungsbezirk. Ihren individuellen Abrechnungstermin teilt Ihnen unser Kundenservice gerne telefonisch oder per E-Mail mit.

Ihre Strom- und Gaskosten setzen sich aus dem Verbrauchspreis und dem Grundpreis zusammen. Der Verbrauchspreis wird in Cent angegeben und bezieht sich auf die verbrauchte Kilowattstunde. Der Grundpreis wird in Euro angegeben und taggenau abgerechnet. Ihre individuellen Preise sind von Ihrem Tarif abhängig, den Sie auf Ihrer Abrechnung einsehen können. Hier finden Sie unsere Musterrechnung mit Erklärungen zu den einzelnen Posten. Für weiterführende Fragen steht Ihnen gerne auch unser Kundenservice zur Verfügung.

Die Umrechnung von m³ in kWh erfolgt, indem der Verbrauch in m³ mit der Zustandszahl (z-Zahl) und dem Abrechnungsbrennwert multipliziert wird. Die Zustandszahl gibt an, in welchem Verhältnis das Volumen von Gas im Normzustand zum Betriebszustand steht.

Für eine Zwischenabrechnung, bzw. eine Simulation benötigen wir Ihre aktuellen Zählerstände. Gerne steht Ihnen unser Kundenservice für eine individuelle Beratung zur Verfügung.

Der Termin der Jahresverbrauchsabrechnung kann leider nicht geändert werden. Gegen Gebühr kann eine Zwischenabrechnung erstellt werden. Details entnehmen Sie bitte dem Ergänzende Bedingungen und Preisblatt der Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße GmbH.

Die Schlussrechnung erhalten Sie in der Regel 3-4 Wochen nach der Kündigung.

Zur Überprüfung einer möglicherweise fehlerhaften Rechnung wenden Sie sich bitte telefonisch, schriftlich oder persönlich an unseren Kundenservice.

Den größten Teil des Preises können wir nicht beeinflussen. Neben den Kosten für Beschaffung und Vertrieb besteht der größte Teil aus Steuern, Abgaben und Netzentgelten.

Netznutzungsentgelte: Mit rund 25 Prozent haben die Netznutzungsentgelte den größten Anteil an der Strompreiszusammensetzung. Sie beinhalten Entgelte für Netzabrechnung, Netzzugang, Messstellenbetrieb und Messung.

Konzessionsabgabe: Für die Nutzung öffentlicher Verkehrswege dürfen Gemeinden und Landkreise ebenfalls eine Abgabe verlangen. Diese kann regional unterschiedlich ausfallen.

Umsatzsteuer (auch Mehrwertsteuer) Die Umsatzsteuer ist eine allgemeine Verbrauchssteuer, mit der der gesamte private und öffentliche Verbrauch besteuert wird. Auch der Verkauf von Strom ist umsatzsteuerpflichtig: zurzeit (bis 31.12.2020) 16 Prozent.

Stromsteuer Die Stromsteuer, auch Ökosteuer genannt, wurde im April 1999 eingeführt, um einen sparsameren Energieverbrauch zu forcieren.

EEG-Umlage Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) soll der Anteil der erneuerbaren Energien im bundesdeutschen Strommix erhöht werden. Die Mehrkosten, die dadurch entstehen, werden über ein Umlageverfahren auf alle Stromverbraucher in Deutschland verteilt.

KWKG-Umlage Die Abgabe nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) dient der Förderung der umweltfreundlichen Kraft-Wärme-Kopplungs-Technik und wird ebenfalls über den Strompreis auf alle Haushalte umgelegt.

Konzessionsabgabe Die Konzessionsabgabe wird an Städte und Gemeinden bezahlt, als Gegenleistung für die Benutzung des öffentlichen Verkehrsraums, zum Beispiel durch Stromkabel. Sie ist in der Konzessionsabgabenverordnung geregelt.

§ 19 StromNEV-Umlage Mit der § 19 StromNEV-Umlage wird die Entlastung bzw. Befreiung stromintensiver Unternehmen von Netzentgelten finanziert. Die aus der Strom-Netzentgeltverordnung (StromNEV) entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letzverbraucher umgelegt.

Offshore-Haftungsumlage Mit der Offshore-Umlage nach § 17 f Energiewirtschaftsgesetz werden Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz abgesichert. Die aus der Offshore-Haftungsumlage entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.

Umlage für abschaltbare Lasten Mit der Umlage für abschaltbare Lasten werden die Vergütungen für die Bereitstellung von Abschaltleistung finanziert. Die aus der Verordnung zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.

Zahlung

Die Bankverbindung der Stadtwerke Neustadt lautet:

Sparkasse Rhein-Haardt
IBAN-Nr.: DE56 5465 1240 0000 0012 48
SWIFT-BIC: MALADE51DKH
Gläubiger-ID: DE70SWN00000316287

Bitte geben Sie bei jeder Zahlung Ihre Kundennummer und Rechnungseinheit an. Sie finden sie auf Ihrer letzten Rechnung oder auf unseren Schreiben.

Statt per Überweisung können Sie gerne auch per Lastschrift bezahlen. In beiden Fällen entstehen keine Mehrkosten für Sie. Das SEPA Lastschriftmandat können Sie uns über unseren Online-Service erteilen.

Die Abbuchung erfolgt immer zum 01. eines Monats. Ist dieser ein Sonn- oder Feiertag, dann immer zum ersten Werktag im Monat.

Die Fälligkeit der Teilbeträge steht auf Ihren Vertragsunterlagen und später auf der Jahresabrechnung. Dieser Termin kann nicht geändert werden.

Ihren Abschlag können Sie über unseren Kundenservice persönlich, telefonisch oder schriftlich erhöhen lassen. Möchten Sie Ihren Abschlag senken, empfehlen wir die Festlegung der Stadtwerke zu akzeptieren oder im Einzelfall mit unserem Kundenservice abzustimmen, da sonst hohe Nachzahlungen die Folge sein könnten. Um eine Senkung Ihrer Abschläge zu prüfen, benötigen wir Ihre aktuellen Zählerstände.

Zur Entsperrung müssen alle offenen Posten ausgeglichen werden. Der Stromzähler kann nach Zahlungseingang am nächsten Werktag geöffnet werden. Hierzu benötigen wir einen Zahlungsnachweis von Ihnen. Alternativ können Sie die Außenstände direkt bei uns im Kundenservicecenter bar oder mit EC-Karte zahlen. Nachdem der Zähler entsperrt wurde, müssen die Sicherungen selbstständig eingedreht werden.

Bitte überweisen Sie die offenen Posten auf unsere Bankverbindung oder zahlen Sie die Außenstände bar oder mit EC-Karte in unserem Kundencenter. Die Bankverbindung der Stadtwerke Neustadt lautet:

Sparkasse Rhein-Haardt
IBAN-Nr.: DE56 5465 1240 0000 0012 48
SWIFT-BIC: MALADE51DKH

Bitte geben Sie bei jeder Zahlung Ihre Kundennummer und Rechnungseinheit an. Sie finden sie auf Ihrer letzten Rechnung oder auf unseren Schreiben.

Sie erhalten von uns ein Rückläuferschreiben, in dem Sie unsere Bankverbindung sowie den offenen Gesamtbetrag zur Überweisung finden.

Bei Überweisungen geben Sie bitte Ihre Kundennummer und Rechnungseinheit im Verwendungszweck an. Sie finden diese Angaben auf Ihrer letzten Rechnung oder auf unseren Schreiben.

Tarife und Produkte

Als lokaler Energieversorger bieten wir eine Vielzahl von Tarifen für die Strom- und Erdgasversorgung. Welche davon am besten zu Ihnen passen, klären Sie am einfachsten, wenn Sie unter der Telefonnummer 06321 402-271 mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in unserem Kundencenter sprechen, oder Sie nutzen den Tarifrechner auf unserer Seite.

Alternativ können Sie sich in einem persönlichen Gespräch in unserem Kundencenter beraten lassen.

Nachdem Sie das für Sie passende Produkt mit dem gewünschten Tarif im Tarifrechner ausgewählt haben, können Sie Ihren Vertrag direkt über unsere Webseite abschließen.

Sie ziehen in Neustadt um oder möchten sich für eine neue Wohnung anmelden? Dann können Sie auch gerne unseren Online-Service nutzen, um uns Ihre Daten zu übermitteln und einen Vertrag abzuschließen.

Alternativ können Sie sich in einem persönlichen Gespräch in unserem Kundencenter beraten lassen.

Als lokaler Stromanbieter möchten wir Ihnen Tarife anbieten, die genau Ihren Bedürfnissen entsprechen. Damit Sie aus unserem Tarifangebot den passenden für sich finden, können Sie in unserem Tarifrechner Ihren jährlichen Stromverbrauch und den Strompreis ausrechnen lassen. Anschließend erhalten Sie die passenden Angebote im Vergleich. Bei Fragen helfen Ihnen unsere Kollegen im Kundencenter unter der Telefonnummer: 06321 402-271 gerne weiter.

Unsere Produkte und aktuelle Informationen rund um das Thema Energie finden Sie auf unserer Webseite. Zu Preisänderungen werden Sie von uns separat angeschrieben.

Gerne helfen wir Ihren hier weiter und übernehmen die Kündigung bei Ihrem bisherigen Versorger für Sie. Mithilfe unseres Tarifrechners können Sie den für Sie passenden Tarif auswählen und online abschließen. Innerhalb des Tarifabschlussprozesses können Sie uns dann mit der Kündigung Ihres bisherigen Versorgers beauftragen. Der Wechsel ist selbstverständlich kostenlos für Sie.

Zähler und Ablesung

Ihre Zählerstände benötigen wir bei An- und Abmeldungen sowie zur Jahresverbrauchsabrechnung. Falls Sie durch unsere MitarbeiterInnen nicht angetroffen werden bzw. Ihre Zähler nicht abgelesen werden können, erhalten Sie eine Benachrichtigung, mit der Aufforderung, uns die Zählerstände mitzuteilen.

Ihren Zähler lesen Sie von links nach rechts ab.

 

Hinweise zur Ablesung

Eine Zählerprüfung ist gegen Gebühr möglich.

Grundsätzlich sind alle Zähler geeichte Präzisionsgeräte, die über Jahre und Jahrzehnte hinweg sehr genau die konkreten Verbrauchswerte erfassen. Ob und wie häufig die Zähler bei den Kunden der Stadtwerke Neustadt gewechselt werden, hängt von der Verbrauchsart und der mechanischen Belastung ab, der die Zähler unterworfen sind. Wasserzähler werden deshalb alle 6 Jahre ausgetauscht. Erdgas- und Stromzähler sind wesentlich geringeren mechanischen Einflüssen ausgesetzt und werden aus diesem Grund, je nach Zählerart, nach 8 bzw. 16 Jahren ausgetauscht.

Trinkwasser

Wasserhärte beschreibt den Kalkgehalt bzw. den Gehalt der gelösten Calcium- und Magnesiumverbindungen im Wasser. Enthält das Wasser viel Calcium und Magnesium, spricht man von einem harten Wasser, enthält es wenig, handelt es sich um weiches Wasser.

Im Stadtgebiet ist der Härtebereich unseres Trinkwassers weich (5-7 °dH); in Duttweiler mittel (11-13 °dH) (°dH = Grad deutscher Härte). Das Einhalten der Grenzwerte nach der Trinkwasserverordnung wird von uns regelmäßig geprüft. Damit gehört Trinkwasser zu den am besten überwachten Lebensmitteln Deutschlands.

Alle weiteren Informationen zu unserem Trinkwasser aus dem Ordenswald finden Sie hier.

Millimol Calciumcarbonat je Liter

weniger als 1,5

weniger als 8,4°dH

Millimolbereich Calciumcarbonat je Liter

1,5 bis 2,5

8,4 bis 14 °dH

Millimolbereich Calciumcarbonat je Liter

mehr als 2,5

mehr als 14 °dH

Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an unsere Mitarbeiter unter 06321 402-0.

Kundenportal

Zur Registrierung im Kundenportal der Stadtwerke Neustadt wählen Sie bitte  „hier ein Kundenkonto anfordern“.

Zum Kundenportal

Über das Kundenportal haben Sie die Möglichkeit, Ihre letzten Jahresrechnungen einzusehen, Abschläge und Kundendaten zu ändern sowie einen Überblick über Ihre Vertragsdaten zu erhalten. Außerdem können Sie Ihre Zählerstände erfassen. Sie können ebenfalls einen Umzug melden.

Damit Sie immer auf dem aktuellsten Stand sind, haben Sie die Möglichkeit, unter dem Menüpunkt „Rechnungen“ die Option „Bei neuen Dokumenten per E-Mail benachrichtigen“ auszuwählen. Bei zukünftigen Uploads erhalten Sie nun automatisch eine E-Mail.

Loggen Sie sich im Kundenportal ein. Über die Auswahlmöglichkeit „Änderungsaufträge“ und „Abschlag ändern“ können Sie Ihren Abschlag ändern.

Um die Zählerstände einzugeben, wählen Sie nach dem Einloggen den Stromvertrag aus, um den Strom-Zählerstand einzugeben, den Gasvertrag, um den Gas-Zählerstand einzugeben, usw.

Bitte geben Sie das korrekte Ablesedatum sowie den Ablesegrund an. Anschließend kann die Eingabe des Zählerstandes erfolgen und die Daten können gespeichert werden.

Für die Mitteilung spezieller Zählerstände wie z. B. der Stand des Gartenwasserzählers oder Ihrer Photovoltaikanlage haben wir in dem Bereich „Mein Konto“ die Funktion „Mitteilung senden“ eingerichtet. Bitte teilen Sie uns hier, zusätzlich zu dem Zählerstand sowie dem Ablesedatum, zur eindeutigen Zuordnung auch unbedingt Ihre Zählernummer mit.

Loggen Sie sich im Kundenportal ein. Über die Auswahlmöglichkeit „Änderungsaufträge“ und „Umzugsmeldung“ können Sie Ihren Umzug an uns melden.

Versuchen Sie zunächst, Ihr Passwort zurückzusetzen. Falls dies nicht funktioniert, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice.

Um Ihr Passwort zurückzusetzen gehen Sie bitte auf folgenden Link: Kundenportal und wählen „hier ein neues Passwort anfordern“. Bitte halten Sie hierzu Ihren Benutzernamen sowie eine Ihrer Zählernummern bereit.

Ihr Benutzername im Kundenportal ist immer Ihre Rechnungseinheit, diese finden Sie z. B. auf Ihrer letzten Jahresverbrauchsabrechnung.

Loggen Sie sich im Kundenportal ein. Über die Auswahlmöglichkeit „Änderungsaufträge“ und „Kontaktdaten ändern“ können Sie Ihre E-Mail-Adresse ändern.

Moderne Messeinrichtung

Die FAQ-Aufzählung soll Ihnen eine Hilfestellung rund um den Einbau von modernen Messeinrichtungen (mME) geben. Die Auflistung und weitere Informationen finden Sie hier.

 

Wir versorgen Haushalte, Industrie, Handel und Gewerbe in unserer Region seit über 100 Jahren sicher und zuverlässig mit Strom und fördern die Weiterentwicklung erneuerbarer Energiequellen.

Sie haben unterschiedliche Ansprüche an Ihre Energieversorgung? Wir bieten Ihnen passende Angebote, um Ihre Ansprüche zu erfüllen und die bestmögliche Versorgung gewährleisten zu können.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung

Sie finden nicht das, wonach Sie suchen? Zögern Sie nicht, unseren Kundenservice zu kontaktieren, wir sind persönlich für Sie da.

Kundencenter

Tel 06321 402-271
Fax 06321 402-213
stadtwerke@swneustadt.de