Netz-Veröffentlichungspflichten
Die Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße GmbH, errichtet und betreibt als zuständiger Netzbetreiber das örtliche Energieversorgungsnetz und gewährleistet einen diskriminierungsfreien Netzzugang.
Auf den folgenden Seiten finden Sie entsprechend den Vorschriften aus dem Energiewirtschaftsgesetz und den nachgelagerten Verordnungen die Veröffentlichungen der Netzdaten im Bereich Strom und Gas.
Strom
- Festlegung Grundversorger Strom 2018 Netzgebiet Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße GmbH (PDF)
- Hochlastzeitfenster 2021 (PDF)
- Netzdatenstrom 2019 (PDF)
- Lastverlauf als viertelstündige Leistungsmessung SNZV 17 2 1 (xlsx)
- Summenlast der Netzverluste SNZV 17 2 3 (xlsx)
- Summenlast der nicht leistungsgemessenen Kunden SNZV 17 2 3 (xlsx)
- zeitlicher Verlauf aller Einspeisungen aus Erzeugungsanlagen SNZV 17 2 6 (xlsx)
Schwachlastzeiten
Die Schwachlastzeit beträgt täglich 8 Stunden innerhalb der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr. Sie wird vom Netzbetreiber nach ihren Belastungsverhältnissen festgelegt.
Netznutzungsvertrag Strom
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hatte am 20. Dezember 2017 ihre Festlegung zur Anpassung des Netznutzungsvertrages/Lieferantenrahmenvertrages an die Erfordernisse des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende veröffentlicht. Der von uns veröffentlichte Vertrag entspricht im Wortlaut vollständig der am 27.02.2018 von der BNetzA veröffentlichten, standardisierten und überarbeiteten Fassung des Lieferantenrahmenvertrag- und Netznutzungsvertrag Strom. (Az. BK6- 17-168)
- Lieferantenrahmenvertrag Strom (PDF)
- Kontaktdatenblatt Strom (XLS)
- BK6-13-042 Anlage 3 EDI-Vereinbarung (xls)
- BK6-17-168 Anlage 4 Sperrauftrag (xlsx)
Netzentgelte Strom
- Preisblatt NNE Strom 2021 (PDF)
- Preisblatt NNE Strom 2020 (PDF)
- Referenzpreisblatt zur Emittlung vermiedener Netzentgelte (PDF)
Preise für Mehr- und Mindermengen
Die Abrechnung der Jahresmehr- /mindermengen erfolgt gemäß § 13 StromNZV. Der Netzbetreiber Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße GmbH wendet die im VDN-Praxisleitfaden „Ermittlung und Abrechnung von Jahresmehr- /mindermengen“ vom 28.09.2007 aufgeführte Option 1 des Kapitels 4 an.
Die Preise für die Jahresmehr- und -mindermengen können hier heruntergeladen werden:
http://www.bdew.de/bdew.nsf/id/DE_Mehr-_Mindermengenabrechnung
Gas
- Festlegung Grundversorger Gas 2018 Netzgebiet Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße GmbH (PDF)
- Netzdaten Gas 2019 (PDF)
- Brennwerte gem. § 40 Abs. 1 Nr. 7 GasNZV (RLM) (PDF)
- Brennwerte gem. § 40 Abs. 1 Nr. 7 GasNZV (SLP) (PDF)
- Verfahrensspezifische Parameter Netzbetreiber Gas (xlsx)
Netznutzungsvertrag Gas
Der von uns veröffentlichte Vertrag entspricht im Wortlaut der am 30.06.2015 veröffentlichen Änderungsfassung der KoV.
Lieferantenrahmenvertrag Gas basierend auf der Anlage 3 der KoV X in der veröffentlichten Änderungsfassung vom 29. März 2018; gültig ab dem 01.10.2018
Netznutzungsvertrag Gas
Wasser
Die Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße GmbH betreiben ein Rohrnetz zur Trinkwasserversorgung. Wir versorgen Neustadt aus 9 Brunnen mit hervorragendem Trinkwasser, das aus den Sandsteinformationen unserer Region nachgespeist wird. Im Wasserwerk Ordenswald bereiten wir das Grundwasser trinkfertig auf. Von dort aus gelangt das nun fertige Trinkwasser in unser Netz mit mehr als 300 km Länge. Für den Netzanschluss an das Trinkwassernetz wenden Sie sich bitte an den nebenstehenden Ansprechpartner.
Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes Ordenswald
Im Ordenswald befinden sich derzeit 9 Brunnen, die zur Grundwassergewinnung genutzt werden. Dieses Grundwasser wird in dem nahe gelegenen Wasserwerk Ordenswald zu Trinkwasser aufbereitet. Diese Anlage stellt einen großen Teil der Trinkwasserversorgung für Neustadt an der Weinstraße und die umliegenden Ortsteile sicher. Um auch künftig die hohe Wasserqualität zu ermöglichen und um das Trinkwasser entsprechend zu schützen, wurde am 12.02.2015 bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Neustadt der Antrag auf Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes Ordenswald eingereicht.
Antrag auf Neufestsetzung des Wasserschutzgebiets Ordenswald
Wärme
- Primärenergiefaktor Heizwerk Speyerdorfer Straße: 0,5
- Primärenergiefaktor Heizwerk Nord: 0,4
- Primärenergiefaktor Heizwerk IBAG / Speyerbach Carré: 0,52
- Primärenergiefaktor Heizwerk Süd: 1,3 (Erdgas-Heizwerk)
Technische Anschlussbedingungen
Messstellenbetrieb
Mit Beschluss vom 09.09.2010 (Az.: BK6-09-034 und BK7-09-001) hat die Bundesnetzagentur die Festlegungen zu
- den Wechselprozessen im Messwesen (WiM) und
- standardisierten Rahmenverträgen für das Verhältnis Netzbetreiber und Messstellenbetreiber bzw. Messdienstleister
erlassen. Die Festlegungen gelten für die Bereiche Strom und Gas gleichermaßen. Den entsprechenden Standard-Messstellen- bzw. Messrahmenvertrag finden Sie hier samt den Anlagen der Stadtwerke.
Die Verträge sind auf der Homepage der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de ebenfalls veröffentlicht.