Netzanschluss für Erneuerbare Energien
Stromerzeugung mit Photovoltaikanlage oder Kraft-Wärme-Kopplungsanlage / Blockheizkraftwerk (BHKW)
Sie planen eine Photovoltaikanlage oder eine Kraft-Wärme-Kopplungsanlage / Blockheizkraftwerk (BHKW)? Sie möchten eine dezentrale Stromerzeugungsanlage an das öffentliche Netz in Zuständigkeit der Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße anschließen?
Hier erläutern wir Schritt für Schritt Antragsverfahren und das weitere Vorgehen.
Wichtig! Bitte beachten Sie bei Gebäuden mit Freileitungsnetzanschluss die spätere Zugänglichkeit des Dachständers.
» Hinweis lesen
Kontaktaufnahme und Meldung einer PV-Anlage oder BHKW im Netzbereich
1. Schritt:
Kontaktaufnahme mit Zählerwesen zur Terminabsprache zwecks Abnahme und eventuellem Zähleraustausch zur Erfassung der Einspeisemengen der PV-Anlage
Bitte beachten:
Eine Vergütung ist erst ab dem Zeitpunkt der technischen Abnahme durch die Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße GmbH möglich. Alle vorher ins Netz der Stadtwerke eingespeisten Mengen werden nicht vergütet.
Ansprechpartner:
Dirk Eckel
Michael Heiter-Lieser
2. Schritt:
Sie erhalten seitens der SWN eine Info und die Erklärung der Abrechnungsdaten. Diese Angaben müssen Sie anschließend an die SWN übermitteln.
Zusätzlich benötigen wir:
1. Steuernummer (muss beim Finanzamt beantragt werden)
wenn die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen wird,
bitte eine schriftliche Bestätigung des zuständigen Finanzamtes vorlegen.
2. Meldebestätigung der PV-Anlage im Marktstammdatenregister
3. Bei BHKW: BAFA-Bescheid (Genehmigung)
Ansprechpartner:
Michael Heiter-Lieser
3. Schritt:
Abschließend erhalten Sie von uns eine Abschlagsinfo, bei BHKW/KWK eine quartalsweise Abrechnung.
Info: Die Abschläge werden über elf Monate eines Kalenderjahres ausgezahlt. Zum 01.01. wird eine Endabrechnung anhand der Zählerstände zum Jahresende erstellt und die Abschläge mit der Ist-Einspeisung gegengerechnet. Zur Zählerstandübermittlung werden Sie seitens der SWN am Ende eines Kalenderjahres aufgefordert.
bei BHKW/KWK: Da sich der „übliche Preis“ gemäß KWK-G am Quartalspreis Grundlaststrom der Strombörse EEX orientiert, bitten wir die BHKW-Betreiber, uns die Ablesestände jeweils zum Quartalsende zu melden.
Ansprechpartner:
Michael Heiter-Lieser
Bitte nutzen Sie dazu folgende Formulare und übermitteln Sie zusammen mit dem Kundenantrag die BAFA-Meldung (bei BHKW/KWK).
Die folgenden Unterlagen müssen spätestens zur Beantragung der Inbetriebnahme vorliegen. Beachten Sie die Hinweise zu den benötigten Unterlagen im Anmeldeformular. Übermitteln Sie uns nur die im Anmeldeformular aufgeführten Unterlagen.
- Antragstellung (E1)
- Datenblatt Erzeugungsanlage (E2)
- Datenblatt Speicher (E3)
- Einheitenzertifikat (E4)
- Prüfbericht „Netzrückwirkungen“ >75A (E5)
- Zertifikat NA-Schutz (E6)
- Anforderungen an den Prüfbericht zum NA- Schutz (E7)
- Inbetriebsetzungsprotokoll Erzeugungsanlagen / Speicher (E8)
- Betriebserlaubnisverfahren (E9)
- Fertigstellunganzeige
- Speziell für PV: Erklärung 70% Einstellung
- Speziell für PV: Richtlinie SWN PV-Anlage
- Speziell für PV: Bezugsquelle für Rundsteuerempfänger
- Speziell für PV: Einbaunachweis TRE < 100kW