Unsere Ansprechpartner für Sie

  • Dirk Eckel
    technische Abwicklung
    06321 402-420
    E-Mail

  • Michael Heiter-Lieser
    kaufmännische Abwicklung
    06321 402-230
    E-Mail

Netzanschluss für Erneuerbare Energien

Stromerzeugung mit Photovoltaikanlage oder Kraft-Wärme-Kopplungsanlage / Blockheizkraftwerk (BHKW)

Sie planen eine Photovoltaikanlage oder eine Kraft-Wärme-Kopplungsanlage / Blockheizkraftwerk (BHKW)? Sie möchten eine dezentrale Stromerzeugungsanlage an das öffentliche Netz in Zuständigkeit der Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße anschließen?
Hier erläutern wir Schritt für Schritt Antragsverfahren und das weitere Vorgehen.

Wichtig! Bitte beachten Sie bei Gebäuden mit Freileitungsnetzanschluss die spätere Zugänglichkeit des Dachständers.
» Hinweis lesen

Kontaktaufnahme und Meldung einer PV-Anlage oder BHKW im Netzbereich

1. Schritt:

Kontaktaufnahme mit Zählerwesen zur Terminabsprache zwecks Abnahme und eventuellem Zähleraustausch zur Erfassung der Einspeisemengen der PV-Anlage

Bitte beachten:

Eine Vergütung ist erst ab dem Zeitpunkt der technischen Abnahme durch die Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße GmbH möglich. Alle vorher ins Netz der Stadtwerke eingespeisten Mengen werden nicht vergütet.

Ansprechpartner:
Dirk Eckel
Michael Heiter-Lieser

2. Schritt:

Sie erhalten seitens der SWN eine Info und die Erklärung der Abrechnungsdaten. Diese Angaben müssen Sie anschließend an die SWN übermitteln.

Zusätzlich benötigen wir:

1. Steuernummer (muss beim Finanzamt beantragt werden)
wenn die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen wird,
bitte eine schriftliche Bestätigung des zuständigen Finanzamtes vorlegen.

2. Meldebestätigung der PV-Anlage im Marktstammdatenregister

3. Bei BHKW: BAFA-Bescheid (Genehmigung)

Ansprechpartner:
Michael Heiter-Lieser

3. Schritt:

Abschließend erhalten Sie von uns eine Abschlagsinfo, bei BHKW/KWK eine quartalsweise Abrechnung.

Info: Die Abschläge werden über elf Monate eines Kalenderjahres ausgezahlt. Zum 01.01. wird eine Endabrechnung anhand der Zählerstände zum Jahresende erstellt und die Abschläge mit der Ist-Einspeisung gegengerechnet. Zur Zählerstandübermittlung werden Sie seitens der SWN am Ende eines Kalenderjahres aufgefordert.

bei BHKW/KWK: Da sich der „übliche Preis“ gemäß KWK-G am Quartalspreis Grundlaststrom der Strombörse EEX orientiert, bitten wir die BHKW-Betreiber, uns die Ablesestände jeweils zum Quartalsende zu melden.

Ansprechpartner:
Michael Heiter-Lieser