Netzanschluss in Neustadt
Wir, die Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße GmbH, sind als Ihr Netzbetreiber zuständig für den Betrieb, die Instandhaltung und den Ausbau des Versorgungsnetzes. Möchten Sie Ihren Netzanschluss bei uns beantragen? Das geht bequem online per Klick auf den Button „Netzanschluss beantragen“:
Hier finden Sie alle wichtigen Formulare für
- Anschlussnehmer (z.B. Hauseigentümer) und Anschlussnutzer zum Netzanschluss (Hausanschluss, Baustrom, etc)
- für Betreiber von Erzeugungsanlagen über den Netzanschluss
- für Energielieferanten über die Netznutzung Elektrizität und Netznutzung Gas
- über die Versorgungsnetze der Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße GmbH.
Damit der Netzbetreiber das Niederspannungsnetz, den Netzanschluss sowie die Messeinrichtungen leistungsgerecht auslegen und mögliche Netzrückwirkungen beurteilen kann, ist es nötig elektrische Anlagen und Geräte dem Netzbetreiber anzuzeigen. Ladeeinrichtungen und elektrische Speicher sind ab einer Leistung von 3,6 kVA anzeigepflichtig. Elektrische Anlagen und Verbrauchsmittel mit einer Bemessungsleistung von mehr als 12 kVA sind zu dem Genehmigungspflichtig.
Zur Anmeldung bzw. zur Einholung einer Genehmigung nutzen Sie bitte folgende Formulare:
Schritt 1:
Formular Netzanschlussanfrage-Formular herunterladen und vollständig ausfüllen.
Schritt 2:
Netzanschlussanfrage inklusive Lageplan und Grundriss an uns übermitteln, vorzugsweise per Mail.
Schritt 3:
Nach Prüfung Ihrer Daten erhalten Sie von uns ein unverbindliches Angebot inklusive aller weiteren benötigten Anträge und Verträge.
Für Anschlüsse in der Mittelspannungsebene und im Gas-Hochdruck wenden Sie sich bitte direkt an den Ansprechpartner Herrn Hollwig.
Sie planen eine Photovoltaikanlage oder eine Kraft-Wärme-Kopplungsanlage / Blockheizkraftwerk (BHKW)? Sie möchten eine dezentrale Stromerzeugungsanlage an das öffentliche Netz in Zuständigkeit der Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße anschließen?
Hier erläutern wir Schritt für Schritt Antragsverfahren und das weitere Vorgehen.
Wichtig! Bitte beachten Sie bei Gebäuden mit Freileitungsnetzanschluss die spätere Zugänglichkeit des Dachständers.
» Hinweis lesen
Bitte nutzen Sie dazu folgende Formulare und übermitteln Sie zusammen mit dem Kundenantrag die BAFA-Meldung (bei BHKW/KWK).
Die folgenden Unterlagen müssen spätestens zur Beantragung der Inbetriebnahme vorliegen. Beachten Sie die Hinweise zu den benötigten Unterlagen im Anmeldeformular. Übermitteln Sie uns nur die im Anmeldeformular aufgeführten Unterlagen.
- Antragstellung (E1)
- Datenblatt Erzeugungsanlage (E2)
- Datenblatt Speicher (E3)
- Einheitenzertifikat (E4)
- Prüfbericht „Netzrückwirkungen“ >75A (E5)
- Zertifikat NA-Schutz (E6)
- Anforderungen an den Prüfbericht zum NA- Schutz (E7)
- Inbetriebsetzungsprotokoll Erzeugungsanlagen / Speicher (E8)
- Betriebserlaubnisverfahren (E9)
- Fertigstellunganzeige
- Speziell für PV: Erklärung 70% Einstellung
- Speziell für PV: Richtlinie SWN PV-Anlage
- Speziell für PV: Bezugsquelle für Rundsteuerempfänger
- Speziell für PV: Einbaunachweis TRE < 100kW
Schritt 1:
Kontaktaufnahme und Meldung einer PV-Anlage oder BHKW im Netzbereich
Ansprechpartner: Dirk Eckel
Schritt 2:
Kontaktaufnahme mit Zählerwesen zur Terminabsprache zwecks Abnahme und eventuellem Zähleraustausch zur Erfassung der Einspeisemengen der PV-Anlage
Ansprechpartner: Dirk Eckel
Ansprechpartner: Michael Heiter-Lieser
Beachten Sie, dass eine vergütung erst ab demZeitpunkt der technischen Abnahme durch die Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße GmbH möglich ist. Alle vorher ins Netz der Stadtwerke eingespeisten Mengen werden nicht vergütet.
Schritt 3:
Sie erhalten seitens der SWN eine Info und die Erklärung der Abrechnungsdaten. Diese Angaben müssen Sie anschließend an die SWN übermitteln.
Zusätzlich benötigen wir:
- Steuernummer (muss beim Finanzamt beantragt werden)
wenn die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen wird, bitte eine schriftliche Bestätigung des zuständigen Finanzamtes vorlegen. - Meldebestätigung der PV-Anlage im Marktstammdatenregister
- Bei BHKW: BAFA-Bescheid (Genehmigung)
Ansprechpartner: Michael Heiter-Lieser
Schritt 4:
Abschließend erhalten Sie von uns eine Abschlagsinfo, bei BHKW/KWK eine quartalsweise Abrechnung.
Ansprechpartner: Michael Heiter-Lieser
Info: Die Abschläge werden über elf Monate eines Kalenderjahres ausgezahlt. Zum 01.01. wird eine Endabrechnung anhand der Zählerstände zum Jahresende erstellt und die Abschläge mit der Ist-Einspeisung gegengerechnet. Zur Zählerstandübermittlung werden Sie seitens der SWN am Ende eines Kalenderjahres aufgefordert.
bei BHKW/KWK: Da sich der „übliche Preis“ gemäß KWK-G am Quartalspreis Grundlaststrom der Strombörse EEX orientiert, bitten wir die BHKW-Betreiber, uns die Ablesestände jeweils zum Quartalsende zu melden.
Seit Mai 2018 sind ordnungsgemäß installierte „steckerfertige PV-Module“, auch als „Mikro-PV-Anlagen“ bezeichnet, z.B. für den Balkon oder Garten, zugelassen. Wichtig ist, dass Anschluss und Betrieb der kleinen Module sicher sind.
Grundlage dafür ist das VDE-Vorschriftenwerk, in dem unter anderem vermerkt ist:
- Der Anschluss der Anlagen darf nur über eine spezielle Energiesteckvorrichtung unter Berücksichtigung der entsprechenden Normen (DIN VDE V 0100-551 und DIN VDE V 0100-551-1) erfolgen. Dann kann auch in vorhandene Endstromkreise eingespeist werden.
- Achtung: Arbeiten an elektrischen Anlagen dürfen nur durch fachkundige Personen durchgeführt werden.
Die Anmeldung bei den Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße GmbH, als Ihr zuständiger Netzbetreiber, muss vor Inbetriebnahme erfolgen. Das Dokument zur Anmeldung laden Sie hier runter:
Diese bitte ausgefüllt und unterzeichnet an netzanschluss@swneustadt.de senden.
Weitere Informationen finden Sie auch hier: Kurzinformation VBEW Mikro-PV-Anlagen
- Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)
- Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)
- Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)
- Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz ab 01.01.2020
- Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz ( VDE-AR-4110)
Alles Wichtige kompakt in unserer Bauherrenmappe
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und Vorgaben zum Netzanschluss von Strom, Gas und Wasser. Planen Sie rechtzeitig und berücksichtigen Sie schon bei der Planung die Lage der Netzanschlüsse. Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.