21. Dezember 2020
Die Klimawende voranzutreiben und den CO2 Ausstoß deutlich zu senken ist eines der großen Ziele der Bundesregierung. Um diesem Vorhaben nachzukommen ist bereits am 20.12.2019 das „Gesetz über einen nationalen Zertifikate-Handel für Brennstoffemissionen (Brennstoffemissionshandelsgesetz kurz BEHG) in Kraft getreten.
Dieses Gesetz verpflichtet die Lieferanten bzw. sogenannte „Inverkehrbringer“ von Heiz- und Kraftstof-fen (z.B. Erdgas, Heizöl, Benzin, Diesel) erstmalig ab 2021 zum Kauf von Zertifikaten für die CO2-Emissionen dieser Brennstoffe. Damit müssen auch die Stadtwerke Neustadt diese gesetzlichen Vorgaben umsetzen. Derzeit werden die entsprechenden Rahmenbedingungen für den termingerechten Erwerb der Zertifikate vorbereitet.
Für die Jahre 2021–2025 gilt zunächst ein gesetzlich fixer und jährlich ansteigender BEHG-Zertifikatspreis je Tonne CO2. Ab dem Jahr 2026 bilden sich die Zertifikatspreise im Rahmen eines Auktionsverfahrens. Mit dieser Vorgehensweise sollen Anreize geschaffen werden, den CO2 Ausstoß zu reduzieren.
Was bedeutet das für Sie als Kunde?
Sie werden zukünftig auf Ihren Unterlagen wie z.B. Preisblätter und Rechnungen den Kostenbestandteil „CO2 Kosten nach BEHG“ wiederfinden. Dieser Preisbestandteil wird immer in der jeweiligen geltenden Höhe ausgewiesen. So können Sie als Kunde die Auswirkungen dieses Gesetzes immer transparent und eindeutig nachvollziehen.
Müssen Sie als Kunde mit Mehrkosten für Erdgas rechnen?
Aktuell freuen wir uns Ihnen mitteilen zu können, dass wir aufgrund unserer gegenwärtigen Beschaffungssituation, die „CO2 Kosten nach BEHG“ nicht an Sie weitergeben werden*. Unsere Preise für Erdgas bleiben über den Jahreswechsel 2020 / 2021 konstant. Lediglich die Preiszusammensetzung ändert sich. Derzeit sind auch in 2021 keine Preisanpassungen geplant.
Ansprechpartner
Gernot Grimm | Diplom-Ingenieur (FH)
Bereichsleiter Energiewirtschaft und Vertrieb
Tel: 06321 402 450
gernot_grimm@swneustadt.de
*ausgenommen Kunden mit individuell vereinbarten Preisregelungen