18. September 2023

Preissenkung Erdgas zum 01.11.2023

Die Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße GmbH versorgt Sie sicher, zuverlässig und fair mit Erdgas. Ein gefallener Großhandelspreis als auch die Reduzierung der Bilanzierungsumlage, ein gesetzlicher Preisbestandteil des Gaspreises, ermöglicht uns eine Preissenkung durchzuführen.

 

Preise in der Erdgas Grundversorgung

Ab dem 1. November 2023 senken wir den Verbrauchspreis in der Grundversorgung um 0,96 ct/kWh brutto (0,90 ct/kWh netto). Der Grund- bzw. Leistungspreis bleibt stabil.

Wir passen die Verbrauchspreise automatisch zum 1. November 2023 für Sie an.
Ihren Zählerstand müssen Sie nicht ablesen. Die Preisänderung erfolgt auf Grundlage von § 5 Abs. 2 GasGVV und wird in der lokalen Presse öffentlich bekanntgegeben. Ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kann der Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung gemäß § 5 Abs. 3 GasGVV gekündigt werden. Eine Anpassung Ihrer Abschläge ist nicht erforderlich.

 

Preise im Erdgas Sondervertrag

Ab dem 1. November 2023 senken wir den Verbrauchspreis im Sondervertrag um 0,64 ct/kWh brutto (0,60 ct/kWh netto). Der Grund- bzw. Leistungspreis bleibt stabil.

Wir passen die Verbrauchspreise automatisch zum 1. November 2023 für Sie an.
Ihren Zählerstand müssen Sie nicht ablesen. Die Preisänderung erfolgt auf Grundlage Ziffer 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Erdgaslieferungen im Niederdruck vom 01.06.2020 der Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße GmbH. Ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kann der Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung gekündigt werden. Eine Anpassung Ihrer Abschläge ist nicht erforderlich.

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