Strom für Ihre Wärmepumpe

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Wärmepumpen beziehen ihre Energie vor allem aus der Umwelt, sei es aus Luft, Wasser oder Erdwärme. Ausschließlich der für den Betrieb erforderliche Strom kommt aus der Steckdose, optimalerweise aus erneuerbaren Energien. Schon aus diesem Grund ist ein Wechsel in unseren Ökostromtarif für Wärmepumpen empfehlenswert.

Zudem können unterschiedliche Kosten wie Netzentgelte, Konzessionsabgaben und Umlagen für den Wärmepumpenstrom niedriger ausfallen. Dadurch sinkt der Wärmestrompreis. Für den Abschluss eines zusätzlichen Wärmetarifs wird jedoch ein zweiter Zähler benötigt.

SWN Wärmepumpe Sondervertrag Eintarif

Voraussetzung:

✓ Inbetriebnahme ab 1.1.2024
✓ getrennte Messung
✓ mit Vereinbarung zur Steuerbarkeit der Anlage

✓ für separate Zähler
✓ 12 Monate Vertragslaufzeit
✓ kurze Kündigungsfrist
✓ Eintarifzähler

Arbeitspreis ab 01.04.2025:
24,57 ct/kWh brutto

Grundpreis: 72,83 €/Jahr brutto
Ökostrom (Renewable Plus) TÜV zertifiziert, 100% Wasserkraft aus Europa

» Tarif berechnen
» Verbrauchseinrichtung nach §14a anmelden

SWN Wärmepumpe Sondervertrag Doppeltarif

Voraussetzung:

✓ Inbetriebnahme ab 1.1.2024
✓ getrennte Messung
✓ mit Vereinbarung zur Steuerbarkeit der Anlage

✓ für separate Zähler
✓ günstige Preise in der Nacht
✓ 12 Monate Vertragslaufzeit
✓ kurze Kündigungsfrist
✓ Doppeltarifzähler

Arbeitspreis HT* ab 01.04.2025:
24,57 ct/kWh brutto
Arbeitspreis NT* ab 01.04.2025:
23,03 ct/kWh brutto
Grundpreis Zweitarifzähler: 136,37 €/Jahr brutto

Ökostrom (Renewable Plus) TÜV zertifiziert, 100% Wasserkraft aus Europa

*HT Hochtarifzeit
*NT Niedertarifzeit

» Tarif berechnen
» Verbrauchseinrichtung nach §14a anmelden

SWN Wärmepumpe Grundversorgung

✓ Inbetriebnahme vor dem 31.12.2023

✓ getrennte Messung

✓ für separate Zähler
✓ günstige Preise in der Nacht
✓ flexible Vertragslaufzeiten
✓ 14 Tage Kündigungsfrist
✓ Doppeltarifzähler

Arbeitspreis HT* ab 01.04.2024:
39,09 ct/kWh brutto
Arbeitspreis NT* ab 01.04.2024:
37,54 ct/kWh brutto
Grundpreis: 72,83 €/Jahr brutto

Mit Vereinbarungen zur Steuerbarkeit der Anlage verändern sich Arbeits- und Grundpreise.

*HT Hochtarifzeit
*NT Niedertarifzeit

» Tarif berechnen

Es ist jederzeit möglich, in unseren Sondervertrag zu wechseln und Wärmepumpenstrom zu beziehen. Nachdem Sie Ihren Vertrag online abgeschlossen haben, brauchen Sie Sich um nichts zu kümmern:

Wir klären mit dem Netzbetreiber die Formalitäten für den Wechsel in Modul2.

Falls Sie nur einen Zähler haben, empfehlen wir, einen unserer regulären Stromtarife für Haushalt und Wärmepumpe zusammen abzuschließen. Im Tarifrechner sind diese im Bereich Strom für Privathaushalte zu finden. Neu seit 2024: Auch bei einer gemeinsamen Messung ist das Netzentgelt geringer – es wird als pauschale Reduzierung auf Ihrer Rechnung nach Modul1 ausgewiesen.

Ihr Weg zum Wärmepumpen-Tarif mit Modul2

1. Verbrauch angeben

Wählen Sie im Tarifrechner rechts den Reiter Wärme aus. Geben Sie zuerst die Postleitzahl und den erwarteten Stromverbrauch ein, den Strom der in der Wärmepumpe verbraucht wird.

2. Ein oder zwei Zähler?

Der Strom für die Wärmepumpe muss über einen extra Zähler laufen. Ist dies auch bei Ihnen der Fall, finden Sie in Ihrem Keller zwei Zähler vor: einen für Heizstrom und einen weiteren für den üblichen Haushaltsstrom. Nur dann können Sie den Wärmepumpentarif auswählen.

3. Stromtarif bestellen

Wir zeigen Ihnen ganz transparent die Kosten für den Strom der Wärmepumpe auf, wobei die Vergünstigungen der Konzessionsabgabe und Netzentgelte berücksichtigt werden.

4. Der Heizstrom fließt

Wir überprüfen die Daten und schließen uns mit dem Netzbetreiber kurz. Passt alles, wird Strom geliefert.

Die häufigsten Fragen zum Wärmepumpentarif

Wärmepumpenstrom, der auch als Wärmestrom oder Heizstrom bezeichnet wird, unterscheidet sich nicht vom üblichen Haushaltsstrom. Es gibt jedoch spezielle Stromtarife, die Vorteile für die Strombeheizung wie z.B. durch Wärmepumpen bieten. Aufgrund einer anderen Kostengrundlage sind diese Tarife oft günstiger als die regulären Haushaltsstromtarife.

Hier geht es um das Messkonzept, d.h. um die Zähler:

Gemeinsame Messung:
Der Haushaltsstrom sowie der Wärmestrom für die Wärmepumpe werden bei einer gemeinsamen Messung über einen gemeinsamen Zähler abgerechnet. Das heißt, dass lediglich ein Stromtarif verwendet wird.
Das ist bei SWN der normale Stromtarif SWN privat.

Getrennte Messung:
Der Wärmestrom für die Wärmepumpe wird bei der getrennten Messung über einen zweiten, separaten Zähler erfasst. Der Haushaltsstrom wird über den ersten Zähler getrennt erfasst. Zwei separate Zähler bedeuten somit auch zwei separate Stromtarife.

Ein separater Zähler ist nicht unbedingt erforderlich. Ein separater Zähler oder ein Zähler mit getrennter HT/NT-Messung ermöglicht es jedoch, die Verbräuche für Haushaltsstrom und Wärmepumpe getrennt zu erfassen. Dies ist auch die Bedingung dafür, dass man die reduzierten Konzessionsabgaben und Netzentgelte für Wärmestrom nach Modul 2 nutzen kann.

Je nach Messkonzept (gemeinsame oder getrennte Messung) wird für den Wärmestrom eine geringere Konzessionsabgabe fällig. Auch die Netzentgelte variieren je nach Messkonzept und sind für den verbrauchten Wärmestrom günstiger. Wärmepumpen werden als unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen angesehen und müssen beim lokalen Netzbetreiber entsprechend angemeldet werden. Um die Auslastung des Stromnetzes während Spitzenzeiten auszugleichen, kann der Netzbetreiber Wärmestrom-Anlagen vorübergehend vom Netz trennen. Als Ausgleich werden dann die Netzentgelte verringert.

Der Umgang mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen, Wallboxen, Klimageräten und Stromspeichern mit Netzstrombezug werden im § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) geregelt. Um die Zuverlässigkeit unseres Stromnetzes wie bisher zu gewährleisten, wurde der Paragraph überarbeitet und gilt seit Januar 2024 folgendermaßen:

Der Netzbetreiber muss eine neue, steuerbare Verbrauchseinrichtung sofort und ohne lästige Wartezeiten ans Netz anschließen. Dafür hat er das Recht, die Leistung der Anlage zu verringern, falls eine Netzüberlastung droht. Neben der schnelleren Inbetriebnahme profitieren Sie bei Umsetzung und Anmeldung einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung von einer Entlastung bei den Stromkosten, da eine geringere Konzessionsabgabe und ein geringeres Netzentgelt anfällt.

Hier finden Sie alle wesentlichen Informationen zur Anmeldung der Anlage sowie zur Neuregelung des §14a EnWG.

Haben Sie Ihre Wärmepumpe schon angemeldet?
» Hier Verbrauchseinrichtung nach §14a anmelden

Haben Sie keinen separaten Zähler für Ihre Wärmepumpe?

Wärmepumpentarife gelten aktuell nur für Wärmepumpen mit eigenem Zähler. Haben Sie keinen separaten Zähler, lohnt sich ein Blick in unsere SWN privat Tarifwelt, um in einen günstigen Tarif für Ihren gesamten Haushalt zu wechseln. Gleich hier im Tarifrechner checken und sparen.

Ihr verlässlicher regionaler Energieversorger

Neustadt liegt uns am Herzen. Deshalb ist es für uns selbstverständlich, uns in der Region zu engagieren
und als starker verlässlicher Partner aufzutreten.
Wir sind Tag für Tag für unsere Kunden mit fairem Preis-/Leistungsverhältnis und voller Energie im Einsatz.
Dafür wurden wir auch in diesem Jahr wieder als TOP-Lokalversorger ausgezeichnet.
So möchten wir unseren Beitrag zu einer lebenswerten Zukunft in unserer Region beisteuern
und sind deshalb jedes Jahr aufs Neue stolz über solch eine Anerkennung.

Top Lokalversorger Siegel 2025

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung

Sie finden nicht das, wonach Sie suchen? Zögern Sie nicht, unseren Kundenservice zu kontaktieren, wir sind persönlich für Sie da

Fragen zu unseren Produkten

Als lokaler Energieversorger bieten wir eine Vielzahl von Tarifen für die Strom- und Erdgasversorgung. Welche davon am besten zu Ihnen passen, klären Sie am einfachsten, wenn Sie unter der Telefonnummer 06321 402-271 mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in unserem Kundencenter sprechen oder Sie nutzen den Tarifrechner auf unserer Seite.

Alternativ können Sie sich in einem persönlichen Gespräch in unserem Kundencenter beraten lassen.

Nachdem Sie das für Sie passende Produkt mit dem gewünschten Tarif im Tarifrechner ausgewählt haben, können Sie Ihren Vertrag direkt über unsere Webseite abschließen.

Sie ziehen in Neustadt um oder möchten sich für eine neue Wohnung anmelden? Dann können Sie auch gerne unseren Online-Service nutzen, um uns Ihre Daten zu übermitteln und einen Vertrag abzuschließen.

Alternativ können Sie sich in einem persönlichen Gespräch in unserem Kundencenter beraten lassen.

Als lokaler Stromanbieter möchten wir Ihnen Tarife anbieten, die genau Ihren Bedürfnissen entsprechen. Damit Sie aus unserem Tarifangebot den passenden für sich finden, können Sie in unserem Tarifrechner Ihren jährlichen Stromverbrauch und den Strompreis ausrechnen lassen. Anschließend erhalten Sie die passenden Angebote im Vergleich. Bei Fragen helfen Ihnen unsere Kollegen im Kundencenter unter der Telefonnummer: 06321 402-271 gerne weiter.

Der Strompreis setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:

  • Kosten für Strombezug und Vertrieb: Ca. 52 % des Strompreises entfallen auf die Strombeschaffung und die Kosten für den Vertrieb.
  • Netznutzungsentgelte: Mit rund 20 % fließen die Netznutzungsentgelte in den Preis ein. Sie beinhalten Entgelte für Netzabrechnung, Netzzugang und Messstellenbetrieb.
  • Umlagen: Hierbei handelt es sich um: Umlage durch das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, Umlage nach §19 StromNEV (Netzentgeltbefreiung stromintensiver Betriebe), die Offshore-Umlage nach §17f EnWG sowie die Abschaltumlage nach §18 AblaV (Kostendeckung abschaltbarer Lasten, die der Aufrechterhaltung der System- und Netzsicherheit dienen). Der Bestandteil aller Umlagen am Strompreis liegt bei ca. 3%.
  • Konzessionsabgabe: Für die Nutzung öffentlicher Verkehrswege dürfen Gemeinden und Landkreise ebenfalls eine Abgabe verlangen. Diese kann regional unterschiedlich ausfallen. Der Anteil am Strompreis liegt bei ca. 4%.
  • Stromsteuer: Auch die zur Ökosteuer gehörende Stromsteuer wird auf private Verbraucher umgelegt.
  • Mehrwertsteuer: Der aktuelle Mehrwertsteuersatz liegt bei 19% Der Anteil der Steuern am Strompreis beläuft sich auf insgesamt auf ca. 21 %.

Die Preisbestandteile (liefer- und netzbezogene Umlagen bzw. Aufschläge sowie deren Berechnungsgrundlagen) sind auf der Internetplattform www.netztransparenz.de veröffentlicht.

Downloads

ERSATZVERSORGUNG STROM 2025
Haushalt ohne Leistungsmessung

ab

01. Januar 2025

Arbeitspreis (brutto):

40,99 ct/kWh brutto

Grundpreis (brutto):

110,79 € / Jahr

ERSATZVERSORGUNG STROM bis 31.12.2024
Haushalt ohne Leistungsmessung

ab

01. April.2024
01. Februar 2024
01. Januar 2024
01. Dezember 2023
01. November 2023
01. Oktober 2023
01. September 2023
01. August 2023
01. Juli 2023

Arbeitspreis (brutto):

40,99 ct/kWh brutto
39,86 ct/kWh brutto
32,92 ct/kWh brutto
32,77 ct/kWh brutto
34,16 ct/kWh brutto
31,56 ct/kWh brutto
30,54 ct/kWh brutto
30,59 ct/kWh brutto
30,37 ct/kWh brutto

Grundpreis (brutto):

110,79 € / Jahr
110,79 € / Jahr
110,79 € / Jahr
110,79 € / Jahr
110,79 € / Jahr
110,79 € / Jahr
110,79 € / Jahr
110,79 € / Jahr
110,79 € / Jahr

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