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Beratung Dienstleistungen

  • Barbara Litzka
    Master of Science
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FAQ Fernwärme

Allgemeine Informationen

Fernwärme ist die Lieferung von Wärme an dezentrale Abnehmer für die Gebäudeheizung, die Trinkwarmwasserbereitung und die Bereitstellung von Prozesswärme aus einer zentralen Wärmeerzeugungsanlage. Der Wärmetransport erfolgt dabei über gedämmte und meist erdverlegte Rohrleitungen.

Sie benötigen bei der Fernwärmeversorgung keine Heizungsanlage in Ihrem Gebäude, sondern eine Fernwärmeübergabestation. Für diese wird im Gegensatz zu einer Heizungsanlage nur wenig Raum und keine Abgasanlage benötigt. Der Wartungsaufwand ist deutlich geringer als der einer Heizungsanlage.

Die Investition in Fernwärme ist aus mehreren Gründen zukünftig sinnvoll:

+ Umweltschutz und CO₂-Reduktion: In Fernwärmenetzen können erneuerbare Energien und Abwärme effizient genutzt werden, was zur CO2-Reduktion und zur Erreichung von Klimazielen beiträgt.

+ Ressourceneffizienz: In Fernwärmeanlagen kommen häufig kombinierte Wärme- und Stromerzeugungsanlagen (Kraft-Wärme-Kopplung) zum Einsatz, was zu einem höheren Gesamtwirkungsgrad und zu einem geringeren Brennstoffeinsatz für die gleiche Nutzenergiemenge führt.

+ Reduzierung der Luftverschmutzung: Fernwärme wird zentral erzeugt und kann in großen Anlagen mit sehr guten Abgasreinigungsanlagen erzeugt werden. Das reduziert die Schadstoffemissionen im Vergleich zu vielen kleinen, dezentralen Heizsystemen.

+ Integration erneuerbarer Energien: In Fernwärmenetze können erneuerbare Energien wie Geothermie, Solarthermie und Biomasse meist effizient integriert werden. Diese Technologien bieten eine nachhaltige und umweltfreundliche Wärmeerzeugung.

+ Flexibilität und Zukunftssicherheit: Fernwärmesysteme können relativ leicht modernisiert und an unterschiedliche Primärenergiequellen wie z.B. Wärmepumpen, Solarthermie und Biomasse und neue Technologien wie z.B. Power-to-Heat angepasst werden.

+ Städtische Entwicklung und Infrastruktur: In dicht besiedelten Gebieten kann Fernwärme helfen, Platz zu sparen und organisatorische Hemmnisse zu umgehen, da keine individuellen Heizsysteme installiert werden müssen. Beispielsweise kann im innerstädtischen Bereich häufig kein Außengerät einer Luft-Wärmepumpe aufgestellt werden und Biomasseanlieferung und -lagerung ist nicht möglich.

+ Wirtschaftliche Vorteile: Fernwärme stellt sich v.a. in dicht bebauten Gebieten mit hoher Wärmeverbrauchsdichte häufig wirtschaftlich günstiger dar als viele kleine dezentrale Heizungsanlagen.

Zusammengefasst bieten Investitionen in Fernwärme ökologische, ökonomische und gesellschaftliche Vorteile, die sie zu einer zukunftsfähigen Lösung für die Wärmeversorgung machen.

Die Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße GmbH betreiben fünf Heizzentralen in Neustadt:

+ Heizzentrale Bayernplatz: Netz Nord (v.a. Altbauten)

+ Heizzentrale Hambacher Höhe: Netz Süd (v.a. Altbauten)

+ Heizzentrale Schlachthofstraße: Netz Speyerdorfer Straße (v.a. Altbauten), Netz Weinbiet Quartier (Neubauten auf dem ehemaligen SULO-Gelände)

+ Heizzentrale Speyerbach Carré: Netz Speyerbach Carré/IBAG (Neubauten)

+ Heizzentrale Jahnplatz: Netz „Am Jahnplatz“ (v.a. Neubauten)

Die Fernwärme wurde im Jahr 2023 zu 78% in hocheffizienten Erdgas-Blockheizkraftwerken (BHKW) und zu 22% in modernen Erdgaskesseln erzeugt.

Alle Informationen zur energetischen Qualität der einzelnen Fernwärmenetze sind für die Kunden auf der Internetseite der Stadtwerke Neustadt nach den einzelnen Fernwärmenetzen aufgeschlüsselt ( Blätter zur energetischen Qualität ).

Über die Fernwärmenetze werden in Neustadt rund 1.700 Wohneinheiten an 180 Hausanschlüssen versorgt, wobei das älteste Netz Nord das mit Abstand größte Fernwärmenetz darstellt (ca. 900 Einheiten).

Ob für Ihr Gebäude bereits heute ein Fernwärmeanschluss möglich ist, hängt vom Standort Ihres Gebäudes ab.

Befindet sich Ihr Gebäude in der Nähe eines Fernwärmenetzes, so lohnt sich eine Anschlussanfrage bei uns. Bitte kontaktieren Sie dafür unser Team Fernwärme unter 06321 / 402-311 oder 06321 / 402-317.

Für das komplette Stadtgebiet und die umliegenden Ortschaften wird im Auftrag der Stadt Neustadt durch einen externen Dienstleister eine Kommunale Wärmeplanung erarbeitet, bei der unter anderem die Potenziale erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung und die Möglichkeiten des Fernwärmeausbaus in Neustadt beleuchtet werden. Ergebnisse aus der Kommunalen Wärmeplanung sind voraussichtlich im Frühjahr 2025 zu erwarten.

Transformation der Wärmenetze

Seitens der Stadtwerke erarbeiten wir bis Ende 2026 wie im Wärmeplanungsgesetz (WPG) vorgeschrieben einen Transformationsplan für die Fernwärmenetze, so dass die Wärmeversorgung über die Fernwärmenetze zukünftig auch auf Basis erneuerbarer Energien gesichert ist.

Bis 2030 sind gemäß WPG mindestens 30% erneuerbare Energien bezogen auf die Wärmemenge, bis 2040 80% und bis 2045 100% zu integrieren.

Ja. Der Anschluss an ein Bestandsfernwärmenetz mit Baubeginn vor dem 1.1.2024 gilt sowohl für Altbauten als auch für Neubauten als Erfüllungsoption für die 65%-Erneuerbare-Energien-Anforderung. Wichtig dabei ist, dass das Fernwärmenetz zum Zeitpunkt des Gebäudeanschlusses die jeweils rechtlichen Anforderungen an das Wärmenetz erfüllt (§ 71b Abs. 2 GEG). Dies ist bei allen Fernwärmenetzen in Neustadt der Fall. Soweit sich künftig insbesondere aus dem Landesgesetz zum Wärmeplanungsgesetz weitere Anforderungen ergeben, werden diese ebenfalls erfüllt.

Preisbildung und Preisanpassung

Alle Informationen zu den Preisstellungen sowie zur energetischen Qualität der Fernwärmenetze sind für die Kunden auf der Internetseite der Stadtwerke Neustadt nach den einzelnen Fernwärmenetzen aufgeschlüsselt ( Preisblätter Wärme ).

Neue Fernwärmekunden bekommen von den Stadtwerken Neustadt ein Begrüßungsanschreiben und das aktuell gültige Preisblatt zugesandt. Aufgrund der Energiekrise und den damit einhergehenden Preisanpassungen wurden die Fernwärmekunden in den letzten Jahren auf freiwilliger Transparenzbasis der Stadtwerke über die regulären Preisanpassungen informiert.

Die Preisbestandteile in den verschiedenen Netzen sind durchaus unterschiedlich. Es gibt den verbrauchsunabhängigen Grundpreis, den verbrauchsabhängigen Arbeits- und Emissionspreis sowie einen Leistungspreis und das Messentgelt. Nicht jeder Preisbestandteil kommt in jedem Netz zur Anwendung!

Ausschlaggebend für die Fernwärmekosten sind in erster Linie:

+ Anzahl und Kundenstruktur (Anzahl Abnehmer, Neu- oder Altbauten, Gebäudegröße, Bebauungsdichte)

+ Art der Wärmeerzeugung (z.B. Abwärme aus Kohlekraftwerk, Erdgas-BHKW, Biomasse,…)

+ Lokale technisch-wirtschaftliche Voraussetzungen (Aufwand für die Herstellung des Wärmenetzes, Länge, Verteilstruktur und Alter des Netzes, geologische Beschaffenheit des Untergrundes, versiegelter oder nicht versiegelter Bereich, Aufwand für Wartung und Instandhaltung, etc.)

Bei einem Fernwärmeanschluss übernimmt der Energieversorger Herstellung und Investitionskosten des Heizsystems, die ansonsten dem Gebäudeeigentümer obliegen. Dafür erhebt der Versorger bei den Verbrauchern den Grundpreis, mit dem alle Fixkosten, die unabhängig des Wärmeverbrauchs anfallen, abgedeckt sind. Dabei handelt es sich um Investitions- und Reinvestitionskosten, Wartungskosten, Personalkosten, Versicherungen und ggf. Erlöse aus der Stromproduktion, sofern diese stattfindet.

Hinzu kommen der Messpreis für den Betrieb eines Wärmemengenzählers und der Arbeitspreis, mit dem alle Verbrauchskosten, die in Abhängigkeit des Wärmeverbrauchs variieren, abgedeckt sind.

Mit dem Grundpreis werden die Investitions- und Vorhaltekosten des Fernwärmeversorgungsunternehmens wie z.B. die Wartung, Instandhaltung und Personalkosten abgegolten. Es handelt sich um langfristige im Unternehmen entstehende Kosten für die Instandhaltung und den Betrieb des Wärmenetzes.

Mit dem Arbeitspreis wird die konkret abgenommene Wärmemenge je Abrechnungsperiode vergütet. Arbeits- und Emissionspreis setzen sich aus den verbrauchsabhängigen Kosten des Heizwerkes zusammen (Erdgaskosten, CO2-Steuer, Energiesteuer, Stromkosten Pumpstrom, Einspeisevergütung Strom aus BHKW).

*Betrifft nur die Fernwärmenetz Speyerbach Carré, Weinbiet Quartier und Jahnplatz

Die Preisanpassungen in den Fernwärmenetzen resultieren aus einer rechtlich wirksam aufgestellten und branchenüblichen Preisgleitklausel (§24 AVB Fernwärme). Die Preisanpassungen ergeben sich in erster Linie aus den Preissteigerungen bei dem Index „Erdgas bei Abgabe an die Industrie“, dem Heizölpreis und der Entwicklung des Börsenstrompreis an der EEX. Aufgrund der Preisgleitklausel kann genau nachvollzogen werden, wie und warum sich dieser Preis so entwickelt. Die Gewichtungen der einzelnen Faktoren / Indizes entsprechen mathematisch den Kostenanteilen für die Fernwärmeversorgung zum Zeitpunkt der Fixierung der Preisgleitklausel.

Die in der Vergangenheit angestiegenen Preise für Erdgas wirken sich im Fernwärmesektor erst mit einer gewissen Zeitverzögerung aus. Erst zum 1.4. eines jeden Jahres werden die Fernwärmepreise auf Basis der statistischen Indizes des Vorjahres angepasst. Deshalb konnten unsere Fernwärmekunden bei Eintritt in die Gaskrise auch noch ein Jahr länger von den günstigen Gaspreisen des Vorkrisenniveaus profitieren. Aktuell ist es leider umgekehrt und die Fernwärmekunden profitieren erst ein Jahr zeitversetzt von den sinkenden Gaspreisen.  Diese Hochpreisphase fällt zudem mit dem Wegfall der Preisbremse und dem Anstieg der Mehrwertsteuer von 7% auf 19% zusammen. Wir gehen davon aus, dass wir ab dem 01.04.2025 die Fernwärmeversorgung wieder zu einem günstigeren Arbeitspreis anbieten können.

In der folgenden Graphik sind die Entwicklung des Nettofernwärmepreises und des Erdgasindex bei Abgabe an die Industrie dargestellt. Der Fernwärmepreis wird neben des Erdgasindex auch von dem Marktelement Heizöl und dem Strompreis beeinflusst.

*Betrifft nur die Fernwärmenetz Speyerbach Carré, Weinbiet Quartier und Jahnplatz

Die Preisanpassungen in unseren Fernwärmenetzen Speyerbach Carré, Weinbiet Quartier und Jahnplatz resultieren aus einer rechtlich wirksam aufgestellten und branchenüblichen Preisgleitklausel, die alle gesetzlichen Transparenzvorgaben nach Vorgabe des §24 AVBFernwärme ( AVB Fernwärme ) erfüllt.

Die Berechnungsparameter in den Preisgleitklauseln spiegeln verhältnismäßig unsere Beschaffungsstrukturen wider. Dies lässt sich anhand der gewählten Indizes in den Preisgleitklauseln nachvollziehen: Erdgas, was den Brennstoffeinsatz widerspiegelt sowie dem Börsenstrompreis, der sich aufgrund der Stromerzeugung in den Blockheizkraftwerken mindernd auf die Fernwärmepreise auswirkt.

*Betrifft nur die Fernwärmenetz Speyerbach Carré, Weinbiet Quartier und Jahnplatz

Für die Preisgleitklausel zum Arbeitspreis gelten folgende Indizes:

B = Brennstoffelement Erdgas: Index Erdgas bei Abgabe an die Industrie
Grundlage: Statistisches Bundesamt. ehemals Fachserie 17, Lange Reihe 2, aktuell Code 61241-0005, GP19-352223-01, abrufbar unter Statistisches Bundesamt Deutschland – GENESIS-Online (destatis.de)
Erzeugerpreise gewerbliches Element

HEL = Marktelement leichtes Heizöl: Rheinschiene 40-50 hl pro Auftrag
Grundlage: Statistisches Bundesamt, ehemals Fachserie 17 Lange Reihe 2, aktuell Code 61241-0101, abrufbar unter Statistisches Bundesamt Deutschland – GENESIS-Online (destatis.de)

S = Vergütungselement Strom: Durchschnitt der Monatsmittelwerte der Stundenkontrakte EPEX (Spotmarktpreis), abrufbar unter Netztransparenz > Erneuerbare Energien und Umlagen > EEG > Transparenzanforderungen > Marktprämie > Marktwertübersicht

 

Für die Preisgleitklausel zum Grundpreis gelten folgende Indizes:

I = Investitionsgüterindex: Index Gewerblicher Erzeugnisse insgesamt – Grundlage: Statistisches Bundesamt, ehemals Fachserie 17 Lange Reihe 2, aktuell Code 61241-0001, abrufbar unter Statistisches Bundesamt Deutschland – GENESIS-Online (destatis.de)

L = Monatslohn: Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe (TV-V) in der Gruppe 7, Stufe 3 – abrufbar unter Öffentlicher-Dienst.Info – TV-V (oeffentlicher-dienst.info)

Die Fernwärmenetz Nord und Süd existieren bereits seit den 70er Jahren, das Netz Speyerdorfer Straße seit den 90er Jahren. Zur Zeit der Projektentwicklung waren Preisgleitklauseln im Bereich der Fernwärme noch nicht üblich und wurden bisher auch noch nicht eingeführt. Die Preisanpassung erfolgt wie bei den Gas- und Strompreisen in Abhängigkeit der aktuellen Marktentwicklungen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben.

*Betrifft nur die Fernwärmenetz Speyerbach Carré, Weinbiet Quartier und Jahnplatz

Um die Fernwärmekosten besser bewerten zu können, sind im Folgenden für eine Musterwohnung mit 100m² in einem der Mehrfamilienhäuser am Weinbiet Quartier die Kosten der Wärmeversorgung mit Fernwärme und alternativ über eine Luft-Wasser-Wärmepumpe miteinander verglichen. Der Vergleich wird dabei für das Jahr 2021, d.h. für einen Zeitpunkt vor der Energiekrise und für das Jahr 2024, d.h. für die aktuelle Preisstellung ohne Preisbremse gezogen.

In 2021 waren die Fernwärmeversorgung und die Wärmeversorgung mit Wärmepumpen aus wirtschaftlicher Sicht nahezu gleichwertig bzw. die Fernwärmeversorgung geringfügig günstiger. Aktuell stellt sich die Wärmeversorgung mit Wärmepumpe zwar günstiger dar, für die Fernwärme ist in Zukunft, jedoch wieder von sinkenden Preisen auszugehen.

Unabhängig der Wirtschaftlichkeitskriterien werden bei der Entscheidung für eine Heizungsanlage weitere technische und organisatorische Kriterien bewertet.

Damit eine Vergleichbarkeit zwischen den beiden Versorgungsvarianten gegeben ist, wurde die Wärmepumpenbetrachtung mit folgenden Annahmen vorgenommen:

+ Die Trinkwarmwasserbereitung und die Verteilleitungen sind in beiden Varianten, so wie real errichtet. D.h., dass nur eine Verteilleitung mit Heizungswasser VL/RL ca. 55/45°C an die Wohnungen geht und das Trinkwarmwasser in den Wohnungen in Frischwasserstationen bereitet wird.
Der SCOP (ehemals JAZ) der Wärmepumpe wird deshalb nur mit 3 abgeschätzt. Alternativ können Hausinstallationen errichtet werden, die zu einem effizienteren Wärmepumpenbetrieb führen. Dann sinkt zwar der Energieverbrauch, aber die Investitionskosten steigen an.

Der Fernwärmebereich wird von öffentlichen Aufsichtsbehörden, den Landes- und Bundeskartellämtern überwacht. Bei den in der jüngsten Vergangenheit erschlossenen Fernwärmenetze wurden Preise und Preisgleitklauseln zu Projektbeginn verhandelt und standen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses sowohl im Wettbewerb zu anderen Technologien sowie zu anderen Fernwärmeanbietern. Die abschließende Entscheidung zur Versorgung eines Gebietes obliegt dem Eigentümer, Projektierer oder Investor. Dies ist bei Fernwärmeprojekten häufig der Fall.

Die Preisgestaltung im Bereich der Fernwärme wird öffentlich derzeit sehr stark diskutiert. In Regierungskreisen wird über eine Anpassung der Preisgestaltungsmöglichkeiten nachgedacht. Wir als Fernwärmeversorger halten uns an die aktuellen rechtlichen Grundlagen. Ergeben sich zukünftig neue rechtliche Grundlagen, werden wir diese entsprechend berücksichtigen.

Preise in Fernwärmenetzen sind grundsätzlich nur schwer miteinander zu vergleichen, da die Preise sehr stark von den unterschiedlichsten Faktoren beeinflusst werden.

Dazu gehören die Größe des Fernwärmenetzes, die Dichte der Bebauung bzw. die Dichte der Wärmeabnahme, die Gebäudeart (Neu- oder Altbau, Ein- oder Mehrfamilienhaus), die Art der Wärmeerzeugung (Abwärme, Erdgas- oder Biogas-BHKW, Holz,etc.), das Jahr der Inbetriebnahme, die Höhe des Primärenergiefaktors, die Höhe der Förderung oder des Baukostenzuschusses die bei der Erstellung geleistet wurde, Kalkulationsgrundlagen des Wärmenetzbetreibers, etc.).

Ein individueller Mischpreis bezogen auf den Wärmeverbrauch einer einzelnen Wohnung ist insofern nicht vergleichbar, da dieser sehr stark von den individuellen Gegebenheiten wie z.B. Anzahl der Personen, Anwesenheitsdauer, Nutzerverhalten wie z.B. Anforderungen an die Raumtemperatur, häufiges oder seltenes Duschen bzw. Lüftungsverhalten unterscheidet. Je niedriger der Wärmverbrauch umso höher wird der individuelle Mischpreis, je höher der Wärmeverbrauch umso niedriger wird der individuelle Mischpreis, weshalb bei Neubauten mit geringer Wärmeabnahme aufgrund der guten Gebäudehülle meist hohe Mischpreise resultieren. Doch auch wenn die Wärmeabnahme aus verschiedensten Gründen gering ausfällt, benötigt jedes Gebäude eine Heizung für die ein Fixkostenanteil für Herstellung und Wartung anfällt.

Historisch gesehen haben die Fernwärmeversorger immer nur ein Netz, ihr größtes Netz mit der höchsten Abnahme, gemeldet. Dabei hat es sich meist um ein Netz mit hoher Abnahme im Altbaubereich gehandelt. An dem bisher nicht öffentlichen Preisvergleich nehmen die Stadtwerke Neustadt bereits seit vielen Jahren teil. Grundsätzlich begrüßen wir die Veröffentlichung der Preise in der Preistransparenzplattform seit Mai 2024. Doch aktuell besteht in der Branche noch große Unsicherheit, wie kleine Neubaunetze mit komplett anderen technisch-wirtschaftlichen Voraussetzungen in diesen Vergleich passen, so dass zahlreiche kleine Netze im ersten Schritt nicht gemeldet wurden. Mit der Preistransparenzplattform wird bisher (Stand 17.05.2024) rund 50% des bundesweiten Fernwärmeabsatzes und rund 40% der Versorgungsunternehmen erfasst . Da wir zukünftig auch unsere neuen Netze in geeigneter Weise erfassen wollen, stehen wir in engem Austausch mit den Verbänden dazu.

Link zur Preistransparenzplattform: waermepreise.info

In dem neuen Preissystem haben die Kunden freie Wahl, welche Art von Trinkwarmwassersystem zum Einsatz kommt. Unterschieden wird zwischen herkömmlichen Speichersystemen mit großem Wasservorhaltevolumen, geringer Anschlussleistung und meist hoher Temperatur, Systemen mit Frischwasserstation oder Durchflusssystemen, die ohne Wasserbevorratung arbeiten. Durchflusssysteme haben zwar hohe Anschlussleistungen, dafür aber andere Vorteile wie z.B. geringeres Risiko im Hinblick auf Legionellen, geringeren Platzbedarf im Gebäude, geringere Investitionskosten und niedrigere Rücklauftemperaturen, was für uns als Fernwärmenetzbetreiber wichtig im Hinblick auf die zukünftige Integration erneuerbarer Energien in die Fernwärmenetze ist.

Durch die unterschiedlichen Trinkwarmwassersysteme unterscheiden sich die Anschlussleistungen einzelner Abnehmer um bis zu 900% bei gleichem Heizleistungsbedarf und gleicher Wärmeabnahme. Insofern wird das Preissystem über Anschlussleistung den neuen verfügbaren Technologien nicht gerecht. Da die Kosten, die über den Grundpreis auf die Nutzer umgelegt werden, dieselben sind, ergeben sich aus der Art der Umlage auf die Nutzer keine Nachteile.

Für den Strom, der im BHKW erzeugt wird erhalten die Stadtwerke KWK-Vergütung nach Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG). Die KWK-Vergütung wirkt sich für die Endkunden mindernd auf den Grundpreis aus und entspricht dem Faktor c in der Preisänderungsklausel des Grundpreises.

Der Strom, der im BHKW erzeugt wird, wird in erster Linie in das öffentliche Stromnetz eingespeist und in Anlehnung an die Börsenpreise vermarktet. Die Stromvergütung wirkt sich für die Endkunden mindernd auf den Arbeitspreis aus und entspricht dem Faktor z, der in Abhängigkeit des Strompreiselementes variiert wird. Dafür wird der Durchschnittswert der Monatsmittelwerte der Stundenkontrakte an der Strombörse EPEX herangezogen

Link: Strompreise für BHKW Strom

Emissionsfaktor und -preis

Der Emissionsfaktor ist ein Wert, der den Ausstoß von Treibhausgasen für einen Prozess oder Produkt beschreibt. Im Bereich der Fernwärme sind vom Netzbetreiber zwei verschiedene Emissionsfaktoren zu berechnen und zu veröffentlichen, die sich jeweils in der gesetzlichen Grundlage, dem Berechnungsverfahren und dem Betrachtungsumfang unterscheiden:

Die Emissionsfaktoren unserer Fernwärmenetz finden Sie auf unserer Internetseite in den Datenblättern zur energetischen Qualität:

link: Günstige Fernwärme für Ihr Zuhause | SW Neustadt

*Betrifft nur die Fernwärmenetze Speyerbach Carré, Weinbiet Quartier und Jahnplatz

Im Jahr 2021 wurden im Rahmen des Bundesemissionshandelsgesetz (BEHG) CO2-Preise für Brennstoffe, die nach dem Energiesteuergesetz erfasst sind, eingeführt. Dadurch entsteht u.a. für Erdgas und anderen Brennstoffe ein zusätzlicher Kostenfaktor, der bei den Endverbrauchern erhoben wird und an die Bundesregierung weitergeleitet wird. Die Bundesregierung verwendet die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen bzw. plant dies in Form einer Entlastung an anderer Stelle an Bürgerinnen und Bürger zurückzugeben.

In der Anfangsphase gelten bei den CO2-Preisen zunächst Festpreise, die aufgrund der Energiekrise seit November 2022 mehrfach angepasst wurden:

+ 01.01. bis 31.12.2021: 25 Euro,

+ 01.01. bis 31.12.2022: 30 Euro,

+ 01.01. bis 31.12.2023: 30 Euro (ursprünglich: 35 Euro),

+ 01.01. bis 31.12.2024: 45 Euro (zwischenzeitlich 35 Euro, ursprünglich: 45 Euro),

+ im Zeitraum 01.01. bis 31.12.2025: 55 Euro (zwischenzeitlich 45 Euro, ursprünglich: 55 Euro) und

+ für das Jahr 2026 gibt es einen Preiskorridor mit einem Mindestpreis von 55 Euro pro Emissionszertifikat und einem Höchstpreis von 65 Euro pro Emissionszertifikat. Ob die Planung ab 2026 auch eintreten wird, ist aktuell offen.

Im Bereich der Fernwärme gibt es seit 1.1.2023 zwei verschiedene Anwendungen der Emissionspreise nach BEHG. Zum einen findet der Emissionspreis seit 2021 Anwendung um die CO2-Kosten bei der Erzeugung von Fernwärme bei den Kunden zu erheben; zum anderen findet der Emissionspreis seit 2023 Anwendung um eine Kostenaufteilung der CO2-Kosten zwischen Vermietern und Mietern nach CO2-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) zu ermöglichen. Wie auch beim Emissionsfaktor weichen die beiden Verfahren voneinander ab, so dass daraus zwei verschiedene Preise resultieren.

Der CO2-Preis fällt seit 2021 auch bei der Verwendung von erdgasbasierter Fernwärme an und wird von den Stadtwerken Neustadt dementsprechend bei den Endkunden erhoben und an die Bundesregierung weitergeleitet. Dazu wurde ein neues Preiselement, der Emissionspreis ergänzt. Die Formel, die der Emissionspreisberechnung zugrunde liegt, ergibt sich aus dem Verhältnis des Gaseinsatzes zum Wärmebedarf im jeweiligen Fernwärmenetz. Der Preis wird immer zum 1.4. an die aktuell an die CO2-Preise nach BEHG des jeweils geltenden Jahres angepasst.

Seit dem 1.1.2023 ist auf den Berechnungen zusätzlich ein Informationsblock „Kohlendioxidkosten gemäß CO2KostAufG“ enthalten. Dieser enthält alle gesetzlich vorgeschriebenen Informationen, die Vermieter vom Energieversorger benötigen, um die CO2-Kostenaufteilung vornehmen zu können. Der Berechnungsweg ist im CO2KostAufG festgelegt, entspricht der Finnischen Methode und spiegelt nicht die real entstehenden CO2-Kosten der Wärmeerzeugung wieder. Er dient lediglich der CO2-Kostenaufteilung zwischen Mieter und Vermieter. Der Wert geht nicht in die Fernwärmeabrechnung ein!

Fragen im Hinblick auf das Netz Weinbiet Quartier

Bei einzelnen Kunden resultiert ein Bruttomischpreis von 44 Ct/kWh, was aus einer extrem niedrigen Wärmeabnahme resultiert. Bezogen auf den Musterverbrauchsfall der Preistransparenzplattform (EFH) resultiert für eine Wohneinheit im Weinbiet Quartier ein Bruttowärmepreis von 28,5 Ct/kWh. Der real in 2023 im Weinbiet Quartier eingetretene durchschnittliche Wärmepreis über alle Kunden liegt bei 29,49 Ct/kWh brutto.

Bei Neubauten treffen hohe Anforderungen an das Heizsystem auf einen sehr niedrigen Wärmebedarf. So ist beispielsweise ein Erdgaskessel ohne weitere energetische Maßnahmen bereits seit einigen Jahren nicht mehr zulässig. Daraus resultieren hohe Kosten zur Herstellung des Heizsystems, d.h. hohe Grundkosten und niedrige Verbrauchskosten, egal ob es sich dabei um Fernwärme oder dezentrale Heizung wie z.B. eine Wärmepumpe handelt.

Vgl. FAQ „Wie sieht ein Vollkostenvergleich verschiedener Versorgungssysteme vor und nach der Energiekrise aus?

Ansprechpartner und Sonstiges

Befindet sich Ihr Gebäude in der Nähe eines Fernwärmenetzes, so lohnt sich eine Anschlussanfrage bei uns. Bitte kontaktieren Sie dafür unser Team Fernwärme unter 06321 / 402-311 oder 06321 / 402-317.

Bitte kontaktieren Sie für Fragen zu Ihrer Fernwärmeabrechnung oder zur Preisformel unser Team Fernwärme unter 06321 / 402-282 oder 06321 / 402-311.

Die Vertragslaufzeit in den Fernwärmenetzen Speyerbach Carré, Weinbiet Quartier und Jahnplatz beträgt 15 Jahre ab Aufnahme der Wärmeversorgung, was im Rahmen einer Individualvereinbarung zwischen Eigentümern und Stadtwerken festgelegt ist. Die Vertragslaufzeit von 15 Jahren stellt eine Grundlage zur Kalkulation der Grundpreise dar und ist notwendig, um die hohen Erstinvestitionen abzusichern.

In den Fernwärmenetzen Nord, Süd und Speyerdorfer Straße richtet sich die Vertragslaufzeit nach §32 AVBFernwärme.

link: AVB Fernwärme

Uns ist ein persönliches Gespräch mit unseren Kunden sehr wichtig, da nur so gemeinsame Lösungen gefunden werden können.
Die Stadtwerke Neustadt wägen eine Liefersperre wegen Zahlungsverzug vor Durchführung sehr genau ab und wenden diese gerade in diesen schwierigen Zeiten nur sehr zurückhaltend an.

Den betroffenen Kunden wird im Vorfeld das Angebot gemacht die Situation eingehend mit uns zu besprechen, mögliche Handlungsoptionen werden durch unsere Mitarbeiter aufgezeigt. In der Regel wird eine gemeinsame Lösung gefunden. Das heißt unter anderem den Abschluss von Abwendungsvereinbarungen, Ratenvereinbarungen und kurzfristigen Zahlungsaufschüben.

In besonderen Fällen besteht die Möglichkeit der Unterstützung bzw. Darlehensaufnahme durch den Bereich 410, Soziale Hilfen der Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße oder bei der Arbeitsgemeinschaft Deutsche Weinstraße (Jobcenter).

Bitte wenden Sie sich frühzeitig an unsere Mitarbeiter im Forderungsmanagement unter 06321 402 291