14. März 2022

Ausweisung Wasserschutzgebiet Ordenswald

Die Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße GmbH betreiben im Ordenswald östlich der BAB A65 eine Grundwassergewinnung mit insgesamt neun Tiefbrunnen, die als wesentliches Standbein der Trinkwasserversorgung für die Kreisfreie Stadt Neustadt an der Weinstraße und umliegende Ortschaften dient. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) weist nun mittels Rechtsverordnung das Wasserschutzgebiet Ordenswald neu aus. Die Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße GmbH begrüßen diese Entscheidung sehr.

Das zugehörige Wasserschutzgebiet im Ordenswald wurde ursprünglich mit einer Rechtsverordnung der Bezirksregierung Rheinhessen-Pfalz 1973 festgesetzt und ist nach 30 Jahren im Jahr 2003 ausgelaufen.

Für die Beantragung eines neuen, auf die örtlichen Gegebenheiten und aktuellen Erkenntnisse angepassten Wasserschutzgebietes, haben die Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße GmbH über mehrere Jahre vor Antragstellung umfangreiche Untersuchungen durchgeführt. Zur Grundlagenermittlung betreiben die Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße GmbH ein großes Messtellennetz, dass im Rahmen des Ausweisungsverfahrens nochmals erweitert wurde. Durch dieses Messstellennetz ist eine Vorfeldüberwachung sichergestellt, die dem Schutz des zu entnehmenden Trinkwassers dient.

Im Jahre 2015 wurde dann bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) ein Antrag auf die Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes Ordenswald seitens der Stadtwerke an der Weinstraße GmbH gestellt, nach dem DVGW Arbeitsblatt W 101- Richtlinie für Trinkwasserschutzgebiete.

Die SGD Süd hat nun eine Rechtsverordnung für die Ausweisung des Wasserschutzgebietes für die Trinkwassergewinnung Ordenswald erlassen. Darin wird eine sogenannte „50-Jahres-Flieszeitenisocrone“ als Trinkwasserschutzgebietsgrenze ausgewiesen.

„Obwohl der Ursprungsantrag nicht in vollem Umfang stattgegeben wurde, freuen wir uns im Namen der Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße GmbH, dass das Verfahren nach so vielen Jahren nun positiv zum Abschluss gekommen ist. Gemäß der fachlichen Gutachten ist der Schutz des Trinkwassers durch diese Art der Ausweisung sehr gut gewährleistet“, bekräftigt Holger Mück, der technische Geschäftsführer der Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße GmbH.

Ergänzend zum Wasserschutzgebiet werden die Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße GmbH eine Kooperation mit ortsansässigen Bauer/innen und Winzer/innen zur Wahrung und der Wertigkeit des Neustadter Trinkwassers anstoßen und umsetzen. Diese Kooperation soll durch das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) in Mußbach betreut werden. Holger Mück tritt der gemeinsamen Verantwortung und aktiven Partnerschaft freudig gegenüber. „Wir versprechen uns durch das neue Wasserschutzgebiet und die künftig entstehenden Kooperationen einen umfangreichen und der Bedeutung des Trinkwassers, als wesentliches Lebensmittel, angemessenen Schutz.“

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