17. September 2022

Ergänzende Preisanpassung Erdgas zum 01.11.2022

Mitte August haben wir Sie per Anschreiben über die Preisanpassung in der Grundversorgung zum 01.10.2022 informiert und diese am 19.08.2022 in der Rheinpfalz veröffentlicht. Diese Preisanpassung war durch extrem gestiegene Energiepreise an den Energiemärkten begründet. Verbunden damit war auch der Hinweis, dass neue bzw. angepasste, gesetzlich veranlasste Umlagen zum 01.10.2022 zum Tragen kommen. Aufgrund der Veröffentlichungsfristen der Umlagen war es nicht möglich diese alle zum 01.10.2022 zu berücksichtigen.

Wir erhöhen daher den Grundversorgungstarif im Gas zum 01.11.2022 um 0,68 ct/kWh (bei 19% MwSt) bzw. 0,61 ct/kWh (bei 7% MwSt) brutto (0,57 ct/kWh netto). Sobald die geplante Erdgas-Mehrwertsteuersenkung von 19% auf 7% rechtlich beschlossen ist, werden wir die Preise auf unserer Webseite entsprechend anpassen und die Senkung an Sie weitergeben. 

Mit der ergänzenden Anpassung zum 01.11.2022 geben wir somit die Bilanzierungsumlage weiter. Der Grund- bzw. Leistungspreis bleibt stabil.

Die aktuellen Preisblätter finden Sie  in der Übersicht der Gasprodukte.

Weiterhin müssen Sie davon ausgehen, dass sich die Jahreskosten für die Erdgasversorgung mit Beginn des kommenden Jahres nochmals erheblich erhöhen werden. Die konkrete Preissituation für 2023 werden wir Ihnen Mitte November 2022 mitteilen können. Wir passen die Verbrauchspreise wieder automatisch zum 1. November 2022 für Sie an. Ihren Zählerstand müssen Sie nicht ablesen. Die Preisänderung erfolgt auf Grundlage von § 5 Abs. 2 GasGVV und wird in der lokalen Presse öffentlich bekanntgegeben. Ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kann der Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung gemäß § 5 Abs.3 GasGVV gekündigt werden.

Ihr zukünftiger, neuer Abschlagsplan wird Ihnen in den nächsten Wochen gesondert mitgeteilt, sofern Sie diesen nicht zeitnah mit Ihrer Jahresrechnung erhalten. Uns ist bewusst, dass die Energiepreisentwicklung alle vor enorme Herausforderungen stellt. Die Bundesregierung arbeitet daher weiterhin an Entlastungsmöglichkeiten wie beispielsweise die geplante Absenkung der Mehrwertsteuer von 19% auf 7% auf Erdgas. Diese werden wir nach deren gesetzlicher Verabschiedung an Sie weitergeben.

Wir empfehlen zusätzlich durch Energieeinsparungen, insbesondere durch Ihr Verbrauchsverhalten, vermeidbaren Mehrkosten entgegenzuwirken. Dennoch sind im deutschlandweiten Vergleich die Stadtwerke Neustadt Ihr preislich attraktiver Energieversorger.

Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung von Kundenanfragen aufgrund der aktuellen Situation deutlich länger dauern kann und auch unsere telefonische Erreichbarkeit aufgrund der Vielzahl von Anfragen zeitweise eingeschränkt sein kann.
Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis.

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