4. Oktober 2022

Gasbeschaffungsumlage entfällt für alle Erdgas-Kunden

Die Bundesregierung hat mitgeteilt, dass die ursprünglich geplante Gasbeschaffungsumlage (gemäß § 26 EnSiG) zum 1. Oktober 2022 nicht erhoben wird. Entgegen Ihrem aktuellen Anschreiben erheben die Stadtwerke Neustadt nun doch keine Gasbeschaffungsumlage. Durch die äußerst kurzfristige Entscheidung ist derzeit noch in Klärung, wie die Stadtwerke Neustadt die gesetzlichen Vorgaben berücksichtigen werden, um Ihren Verbrauch ordnungsgemäß abrechnen zu können.

Die Stadtwerke Neustadt wird die zum 01.10.2022 geplante Gasbeschaffungs-umlagedaher nicht zur Anwendung bzw. nicht zur Abrechnung bringen. In allen Gaspreisanpassungen kommt diese Umlage nicht zum Tragen, d. h. alle angepassten Gaspreise werden ab 01.10.2022 automatisch um die Höhe der Umlage von netto 2,419 ct/kWh reduziert. In den neuen Preisen ist ebenfalls die Mehrwertsteuersenkung auf 7% bereits berücksichtigt. Die neuen Preisblätter stehen ab sofort hier zur Verfügung. Der Wegfall der Umlage entlastet einen durchschnittlichen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh mit rund 480 Euro netto bzw. 520 Euro (inkl. 7% MwSt.).

Die Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße GmbH begrüßt die Entlastung für ihre Kunden. Wir passen die Verbrauchspreise automatisch zum 1. Oktober 2022 für Sie an, Sie müssen sich um nichts weiter kümmern.

MEHRWERTSTEUERSENKUNG ERDGAS UND FERNWÄRME ZUM 01.10.2022 AUF 7%

Zur weiteren Entlastung der Verbraucher senkt die Bundesregierung ab dem 01.10.2022 bis 31.03.2024 die Mehrwertsteuer für Erdgas und Fernwärme von 19% auf 7%. Die Stadtwerke Neustadt wird die Mehrwertsteuerreduzierung komplett an ihre Kunden weitergeben. Auch hier müssen Sie nichts weiter unternehmen. Sie finden die aktuellen Preisblätter unter Downloads am Ende der Seite hier.

HINWEIS ZU DEN ABSCHLAGSZAHLUNGENERDGAS

Wir werden für unsere Erdgaskunden die monatlichen Abschläge ab dem 01.11.2022 an die gestiegenen Kosten anpassen. In den nächsten Tagen erhält die Mehrzahl unserer Kunden daher eine schriftliche Mitteilung über die neuen zu zahlenden Beträge. Die neuen Abschlagszahlungen berücksichtigen neben den gestiegenen Beschaffungskosten, dass die zum 01.10.2022 geplante Gasbeschaffungsumlage nicht zur Anwendung kommt sowie die Mehrwertsteuer auf Erdgaslieferungen von 19% auf 7% gesenkt wurde. Unseren Erdgaskunden, die ihre Jahresabrechnung wie gewohnt bis Jahresende noch erhalten, wird der neue Abschlagsplan zusammen mit der Jahresabrechnung mitgeteilt. Die Bundesregierung arbeitet mit Hochdruck an weiteren Entlastungspakten für die Bürger. Die Stadtwerke Neustadt wird auch zukünftige diese neue Regelungen zügig umsetzen.

Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung von Kundenanfragen aufgrund der aktuellen Situation deutlich länger dauern und auch unsere telefonische Erreichbarkeit aufgrund der Vielzahl von Anfragen zeitweise eingeschränkt sein kann. Bitte nutzen Sie bevorzugt unser Online-Angebot unter www.swneustadt.de. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis.

Fragen an unsere Experten: Am Mittwoch, 12.10.2022, 17:00 Uhr findet im Saalbau die Bürger-Informationsveranstaltung „Gemeinsam durch die Energiekrise“ statt. Neben spannenden Vorträgen zum Thema „Tipps und Tricks beim Energiesparen“ können Sie im Anschluss die Experten der Stadtwerke Neustadt zu unterschiedlichen Themen befragen.

 

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