Anspruchsberechtigte Kunden:
Als Kunde sind Sie anspruchsberechtigt, wenn Sie die gelieferte Wärme zu eigenen Zwecken verbrauchen, sofern ihr Jahresverbrauch 1.500.000 Kilowattstunden (kWh) (1,5 Mio. kWh) nicht übersteigt.
Ausnahmsweise sind Sie als Kunde mit einem Verbrauch von mehr als 1,5 Mio. kWh anspruchsberechtigt, wenn:
- Sie Vermieter sind und der Verbrauch mehrerer Haushalte bzw. Mieter über die Entnahmestelle abgerechnet wird oder es sich um eine Wohnungseigentümergesellschaft handelt,
- Sie eine Pflege-, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung, Kindertagesstätte oder eine andere Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe oder Vergleichbares sind.
- Sie eine staatlich anerkannte gemeinnützige Einrichtungen des Bildungs-, Wissenschafts- und Forschungsbereichs oder ein eingetragener Verein oder Vergleichbares sind oder
- Sie eine Einrichtung der medizinischen oder beruflichen Rehabilitation, eine Werkstätte für Menschen mit Behinderung oder Vergleichbares sind.
Damit wir die Entlastung schnellstmöglich für Sie umsetzen können, sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, Kundendaten, die zur Plausibilisierung der zugrunde liegenden Kundenbeziehungen dienen, weiterzugeben. Hierunter fallen die Angabe einer E-Mail-Adresse oder einer Telefonnummer, der Postanschrift des Kunden, der Abschlagszahlung des Kunden für September 2022, sowie die Angabe der Liefermenge des Jahres 2021 oder ersatzweise die Liefermenge des letzten Abrechnungszeitraumes.
Vorstehende Angaben sind für uns verpflichtend an die beauftragten Unternehmen (z.B. PricewaterhouseCoopers, kfw-Bank, Bundeswirtschaftsamt) im Sinne des EWSG zu übermitteln.
Diese Entlastung wird aus Mitteln des Bundes finanziert. Umso wichtiger ist es, sparsam mit Energie umzugehen und jedes Einsparpotenzial soweit als möglich zu nutzen.