11. Juni 2024
Damit das Stromnetz bei großer Nachfrage nicht überlastet wird, werden seit dem 1. Januar 2024 auch steuerbare private Verbrauchseinrichtungen ins bundesweite System integriert. Doch wie funktioniert die Neuregelung und was bedeutet das für unsere Kunden?
Wer seit dem Jahreswechsel in Wärmepumpe, Wallbox und Co. investiert hat, durfte mit dem neuen Energie- Paragrafen bereits Bekanntschaft schließen: „Neuregelung §14a EnWG – steuerbare Verbrauchseinrichtungen“. Das klingt kompliziert, ist aber schnell erklärt: Um auf Schwankungen im Netz besser reagieren zu können, erhält der Netzbetreiber künftig die Möglichkeit, die einzelnen Verbrauchsstellen bei Bedarf direkt anzusteuern und moderat zu drosseln. Im Gegenzug gibt es Vergünstigungen für die Kunden.
Die Anmeldung der steuerbaren Verbrauchseinrichtung bei den Stadtwerken Neustadt erfolgt bequem und einfach online unter www.swneustadt.de/steuerbare-verbrauchseinrichtungen
Daten zu Ihrer Anlage eingeben und fertig. Antworten auf die wichtigsten Fragen zu den technischen Details bietet unsere umfangreiche Infomappe, die online heruntergeladen werden kann.
Für alle Themen rund um die Technik und den Betrieb Ihrer Anlage ist Ihr Elektroinstallateur der richtige Ansprechpartner. Am besten beantragen Sie die Anlage gleich mit dem Elektroinstallateur. Die SWN als Lieferant vor Ort setzen die Regelungen rückwirkend zum 1. Januar 2024 um. Ihr Flexbonus wird dann automatisch mit der Jahresendabrechnung 2024 verrechnet. Natürlich berät Sie unser Netzanschluss-Team auch gern in einem persönlichen Gespräch!