2. Dezember 2021

Stadionbad: 2G-Plus-Regelung ab dem 04.12.2021

Im Stadionbad ist ab dem 04.12.2021 die 2G-Plus-Regelung gültig.

Einlass erhalten demnach nur noch geimpfte, genesene und diesen gleichgestellte Personen. Für alle Besucher:innen gilt die Testpflicht, auch für bereits geimpfte und genesene Besucher:innen.

Bitte bringen Sie Ihr offizielles Test-Zertifikat mit. Ein Selbsttest vor Ort ist leider nicht möglich. 

Ausgenommen davon sind Personen mit dem Nachweis einer 3-Fachimpfung (Boosterimpfung). Diese Personen brauchen nach Vorlage Ihrer Auffrischungsimpfung keinen zusätzlichen Testnachweis!

Regelung bei Jugendlichen: Kindern unter 12 Jahre und 3 Monate dürfen nach Prüfung der Altersvorgabe ohne Impf. – und Testnachweis ins Bad.  Minderjährige bis einschließlich 17 Jahren müssen über eine Impfung oder Genesenen Nachweis verfügen oder einen zugelassenen negativen Test vorlegen, um das Bad betreten zu dürfen. Sollte also ein Minderjähriger (von 13 Jahren bis einschließlich 17 Jahren) einen Impfnachweis vorlegen können, ist ein Testnachweis nicht mehr erforderlich! Für Volljährige ab 18 Jahren gilt grundsätzlich die 2G-Plus-Regelung „Impfung – oder Genesenen Nachweis + einem zugelassenen negativen Test“.

Weitere Infos zum Besuch im Stadionbad finden Sie auch bei unseren FAQs.

Tipp: Der DLRG Ortsgruppe Neustadt an der Weinstraße e.V. hat direkt am Stadionbad, Talstraße 110 im DLRG Clubheim ein Corona-Schnelltestzentrum eröffnet. So können Sie sich z.B. ohne Umwege direkt vor Ihrem Stadionbad-Besuch testen lassen. Öffnungszeiten finden Sie auf der DLRG Webseite.

 

 

 

«