Auch in 2024 THG-Quote einreichen und 90 € Prämie sichern!

  • einfach online von zuhause anmelden
  • Sie müssen sich um nichts weiter kümmern
  • für private und gewerbliche Fahrzeuge
  • rein elektrische Fahrzeuge der Klasse N1, M1 und M3

Ihr E-Auto verdient ab sofort Geld

Was ist die THG-Quote?
Als Fahrer/in eines reinen E-Autos helfen Sie aktiv mit, klimaschädliche Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Dieses Engagement erkennt der Gesetzgeber seit 2022 an. Im Rahmen des Förderinstruments Treibhausgasminderungsquote (kurz THG-Quote) können Ihre CO2-Einsparungen zertifiziert und an quotenpflichtige Unternehmen (z.B. Mineralölkonzerne etc.) verkauft werden. Somit tragen Sie dazu bei, Geld von quotenpflichtigen Unternehmen in die Elektromobilität umzuverteilen.

Wie melde ich mein E-Auto an?
Halten Sie Ihren Fahrzeugschein bereit, machen Sie ein Foto der Vorder- und Rückseite, ergänzen die Daten zu Ihrem E-Fahrzeug und wir kümmern uns um die weitere Abwicklung bis hin zur Auszahlung.

Wie hoch ist die Prämie in 2024?
Beantragen Sie Ihre THG-Quote bei uns, erhalten Sie 90 € Prämie für Ihr reinelektrisches E-Fahrzeug.

Diese E-Fahrzeuge können angemeldet werden

auto

Üblicher E-PKW (Fzg. Klasse M1)
Anrechnung von 2.000 kWh/Jahr und Fahrzeug

lkw

E-Nutzfahrzeug bis 3,5t (Fzg. Klasse N1)
Anrechnung von 3.000 kWh/Jahr und Fahrzeug

bus

Busse (Fzg. Klasse M3)
Anrechnung von 72.000 kWh/Jahr und Fahrzeug

In 3 Schritten zur Prämie

1. E-Auto registrieren

Halten Sie Ihre Fahrzeugunterlagen und Kontodaten bereit. Im Anmeldeprozess zeigen wir Ihnen übersichtlich, welche Angaben wir für eine erfolgreiche Auszahlung benötigen.

2. Wir prüfen

Wir fordern Ihre Prämie ein: Wir prüfen und strukturieren Ihre Eingaben, zertifizieren diese beim Umweltbundesamt und verkaufen sie an Unternehmen, die verpflichtet sind, ihre Emissionen zu reduzieren, selbstverständlich unter Einhaltung der Datenschutz-Richtlinien.

3. Prämie erhalten

Nach der Bestätigung von Umweltbundesamt an uns, erhalten Sie die Prämienzahlung: Unabhängig davon, wie viele Kilometer Sie fahren: Für jedes zugelassene Elektrofahrzeug wird die Prämie gezahlt. Dieser Prozess dauert derzeit mehrere Wochen.

FAQ

Alle Fragen rund um die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) finden Sie hier.

Der Gesetzgeber hat entschieden, dass auch Fahrer eines vollelektrischen Elektroautos aktiv helfen, klimaschädliche Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Das Umweltbundesamt fördert dies ab sofort durch die sogenannte Treibhausgasminderungsquote (kurz THG-Quote).

Diese Quote gibt an, wie viel CO2 von Unternehmen, die fossile Kraftstoffe verkaufen, ausgeglichen werden müssen. Während Ihr Elektrofahrzeug Quoten verdient, müssen diese Unternehmen entsprechend Quoten am Markt kaufen. Wir übernehmen hierbei die komplette Abwicklung und den Verkauf Ihrer Quote für Sie und erzielen durch die Bündelung vieler Kunden Großhandelspreise.

Detailierte Hintergrundinformationen zur THG-Quote finden Sie auf der Seite des Zolles: https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Verbrauchsteuern/Treibhausgasquote-THG-Quote/treibhausgasquote_thg_quote_node.html

Die Renewable Energy Directive II (RED II) (2018/2001/EU) https://ec.europa.eu/jrc/en/jec/renewable-energy-recast-2030-red-ii der Europäischen Union verpflichtet die Mitgliedsstaaten, die Emissionen im Verkehr stärker zu senken.
In Deutschland geschieht dies über die Treibhausgasminderungsquote. Die relevanten Gesetze und Verordnungen sind im Kontext der Elektromobilität das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die 38. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV Nr. 38). Die relevante Neufassung wurde diesen Sommer verabschiedet. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw20-de-treibhausgasminderungsquote-840248

Die Renewable Energy Directive II (RED II) (2018/2001/EU) https://ec.europa.eu/jrc/en/jec/renewable-energy-recast-2030-red-ii der Europäischen Union verpflichtet die Mitgliedsstaaten, die Emissionen im Verkehr stärker zu senken.
In Deutschland geschieht dies über die Treibhausgasminderungsquote. Die relevanten Gesetze und Verordnungen sind im Kontext der Elektromobilität das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die 38. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV Nr. 38). Die relevante Neufassung wurde diesen Sommer verabschiedet. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw20-de-treibhausgasminderungsquote-840248
Auf dieser Seite des Zolles finden Sie detaillierte Hintergrundinformationen zur THG-Quote. https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Verbrauchsteuern/Treibhausgasquote-THG-Quote/treibhausgasquote_thg_quote_node.html

Grundsätzlich können Sie jedes Elektrofahrzeug anmelden, wenn es einen reinen Elektroantrieb (kein Hybrid) hat, und es über eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) verfügt.

Somit kann sogar ein E-Roller teilnehmen, sofern Sie für diesen freiwillig ein normales Straßenkennzeichen beantragt haben.

Bei Leasing: Bitte schauen Sie hierzu in Ihren Fahrzeugschein. Solange Sie als Halter eingetragen sind, können Sie Ihr Fahrzeug bei uns anmelden. Anderenfalls ist dies leider (noch) nicht möglich.

Bei Firmenfahrzeugen: Firmenfahrzeuge sind kein Problem! Geben Sie bitte die Daten zu Ihrem Firmenfahrzeug an und unter welchem Firmennamen Sie handeln oder laden Sie die Fuhrparkdaten wie im Beispiel hoch.

Nein. Nach aktueller Rechtslage wird lediglich ein herkömmlicher Stromliefervertrag benötigt. Ab 2022 wird jedoch voraussichtlich auch kein Stromliefervertrag mehr benötigt. Lediglich der Besitz eines Elektroautos reicht zur Teilnahme aus.

Sie melden Ihr E-Fahrzeug bei uns an, erlauben der Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße GmbH den Quotenhandel und die Umverteilung, Sie treten die Prämie somit an uns ab. Wir kümmern uns um die gesamte Kommunikation und den Verwaltungsapparat und gewährleisten als Dienstleister einen sicheren Umgang mit Ihren Daten und den effektiven Einsatz der Prämien unserer Kunden. So beteiligen wir uns gemeinsam mit Ihnen aktiv als Sponsor von vielfältigen Aktionen und Veranstaltungen in der Region.

Wir als Ihr zuverlässiger Energieversorger in der Region Neustadt verpflichten uns, mit den Erlösen aus der THG-Quote soziale Projekte in unserer Heimat zu fördern. Wer unser/e Kund/in ist, fördert ebenfalls die Region, in der er wohnt und arbeitet. Regionale Wertschöpfung und Verbundenheit sind somit unsere gemeinsamen Ziele.

Die Höhe der THG-Quote variiert von Jahr zu Jahr und wird individuell zwischen Vermarkter und den quotenpflichtigen Unternehmen vereinbart. Beantragen Sie Ihre THG-Quote in 2024 bei uns, erhalten Sie 90 € Prämie für Ihr reinelektrisches E-Fahrzeug.

Die in 2024 vergleichsweise niedrige Quote ist vor allem darin begründet, dass

  • der zugrunde gelegte Strommix aus 2022 für 2024 in Deutschland „nicht mehr so sauber“ war wie die Jahre zuvor. Es wurde wieder mehr Strom aus fossilen Energieträgern produziert und z.B. zum Laden der E-Fahrzeuge verwendet.
  • die Mineralstoffgesellschaften für 2024 mehr in andere, alternative Emissionsminderungen (Biokraftstoffe) investieren, die Vermarktung der THG-Quote für diese nicht mehr attraktiv genug ist und damit der Marktpreis sinkt.

Für uns zählt in der Region jeder einzelne Beitrag zum Klimaschutz – daher unterstützen wir Sie dabei, solange es uns möglich ist.

Die Anmeldung Ihrer THG-Quote über die Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße GmbH als Vermittler ist kostenlos und ohne Risiko. Wir finanzieren uns anteilig vom erzielten Verkauf Ihrer THG-Quote – den Großteil des zu erwartenden Marktpreises der THG-Quote erhalten selbstverständlich Sie.

Die THG-Quoten sind vom Gesetzgeber als Umverteilungsinstrument geschaffen worden, um Gelder aus der Ölindustrie umzuverteilen. Da diese Umverteilung in jedem Fall stattfinden soll, sieht das Gesetz vor, dass nicht beanspruchte Quoten von der Bundesregierung verkauft werden. Die Erlöse fließen dann vollständig in den Staatshaushalt ohne Zweckbindung. Wir setzen uns dafür ein, dass die Gelder stattdessen sinnvoller fließen und direkt den Elektroauto-Fahrern zugute kommen.

Die Einnahmen über die THG-Quote unterliegen nicht der Einkommensteuer, wenn Sie Ihr ausschließlich privat genutztes Elektroauto in den Emissionshandel einbringen. Das heißt: Sie müssen den Erlös nirgendwo in der Steu­er­er­klä­rung angeben.

Gehört das E-Auto oder E-Transporter zum Betriebsvermögen Ihres Unternehmens, zählt der Erlös zu den Betriebseinnahmen und unterliegt der Einkommensteuer. In diesem Fall müssen Sie den Erlös aus der THG-Quote in der Steu­er­er­klä­rung angeben.

Nachdem Sie die THG-Quote Ihres E-Fahrzeuges bei uns beantragt haben, fordern wir beim Umweltbundesamt die Prämie für dessen CO2-Einsparung pauschal für das gesamte laufende Jahr ein. Die Bearbeitung beim Umweltbundesamt benötigt derzeit mehrere Wochen. Wir sind auf die Rückmeldung und Bestätigung des Umweltbundesamtes angewiesen. Nach Bestätigung erhalten Sie sofort Ihre Auszahlung auf Ihr angegebenes Konto, da wir bereits Rahmenverträge für den Verkauf geschlossen haben.

Theoretisch können Sie Ihre THG-Quote auch selbst beim Bundesumweltamt beantragen. Quotenverpflichtete Unternehmen sind allerdings nur am Ankauf von großen Stückzahlen interessiert, da sich sonst der Verwaltungsaufwand nicht lohnt. Wir bündeln die Quoten unserer Kunden und haben somit eine gute Chance, den bestmöglichen Preis für Sie zu erzielen.

Ja, melden Sie hierzu einfach jedes E-Fahrzeug nacheinander an. Möchten Sie mehrere Fahrzeuge für Ihr Unternehmen anmelden, dann kontaktieren Sie uns unter energiewirtschaft@swneustadt.de oder telefonisch unter 06321-402-270.

Bitte geben Sie uns einfach formlos Bescheid und Ihre Anmeldung endet dann entsprechend für das Auto zum Ende des jeweiligen Jahres. Die Prämie müssen Sie nicht zurückzahlen, da es sich um eine Pauschale handelt, die vom Bundesumweltamt jährlich vollständig an den ersten Antragsteller vergeben wird. Der neue Autobesitzer kann sich dann ab dem nächsten Kalenderjahr für die THG-Quote anmelden.

Ja. Die THG-Prämie muss jedes Jahr aufs Neue beantragt werden.
Wenn Sie die THG-Prämie für Ihr E-Fahrzeug schon im vergangenen Jahr genutzt haben und nun auch für das Jahr 2024 von der THG-Prämie profitieren möchten, melden Sie Ihr E-Fahrzeug bitte oben auf dieser Seite im Formular 2024 an.

Wir leiten Ihre Daten wie bereits im letzten Jahr verschlüsselt an das Umweltbundesamt und zahlen Ihnen die Prämie aus, sobald wir eine Rückmeldung erhalten haben.

Für die THG-Prämie 2024 läuft die Frist am 15. November 2024 ab, den Antrag sollten Sie aber bis spätestens 31. Oktober 2024 stellen.

Datenschutz nehmen wir ernst. Ihre personenbezogenen Daten werden verschlüsselt in Deutschland gespeichert und ausschließlich für die Abwicklung Ihres Antrages für den THG-Quotenhandel verwendet. Die Daten werden direkt an das Bundesumweltamt zur Weiterverarbeitung und keinen weiteren Dritten übermittelt. Unsere Datenschtzbestimmungen finden Sie hier.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung

Thomas Zachert

Kundenberatung
06321 402-458
thomas_zachert@swneustadt.de