3. Juni 2025

Wichtige Änderungen bei Energieversorgern ab Juni 2025

Was Sie jetzt bei Ihrem Umzug wissen sollten

Die Stadtwerke Neustadt informieren alle Bürgerinnen und Bürger sowie Vermieter und Hausverwaltungen über eine
bedeutende gesetzliche Änderung*, die ab dem 6. Juni 2025 in Kraft tritt.

Diese betrifft vor allem den Umgang mit Umzügen und Mieterwechseln im Zusammenhang mit Energieversorgung.
Ab Juni 2025 ist es nicht mehr möglich, Mieterwechsel oder Umzüge rückwirkend zu melden.

Das bedeutet für Sie:
• Nur noch zukünftige Änderungen können rechtzeitig angemeldet werden
• Rückwirkende Anmeldungen sind ab diesem Datum nicht mehr möglich. Änderungen müssen mindestens zum gewünschten
Lieferbeginn erfolgen.
• Vertragslaufzeiten bleiben bestehen: Bestehende Verträge laufen wie vereinbart weiter; eine vorzeitige Kündigung ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich.

Eine verspätete Meldung kann dazu führen, dass der neue Mieter Energie und Wasser über den bestehenden Vertrag nutzt. In diesem Fall würden die Kosten weiterhin auf den Namen des bisherigen Mieters laufen.

Um Kosten, Verzögerungen oder unerwartete Nachzahlungen zu vermeiden, empfehlen wir:

Rechtzeitig melden:
Melden Sie Ihren Mieterwechsel oder Umzug mindestens 14 Tage vor dem gewünschten Termin schriftlich dem Kundenservice der Stadtwerke Neustadt.

Zählerstände richtig dokumentieren: 
• Notieren Sie Zählerstände am Tag des Auszugs bzw. Einzugs und übermitteln Sie diese zeitnah an uns.
• Halten Sie Zählerstand und Datum schriftlich im Übergabeprotokoll fest – sowohl bei Vermietern als auch bei Eigentumsübergaben.

Bei einem Umzug oder Eigentumswechsel sollten alle Beteiligten frühzeitig handeln, um Versorgungsausfälle zu vermeiden. Daher bitten wir Käufer, uns direkt nach Übernahme des Hauses zu kontaktieren, um eine nahtlose Versorgung sicherzustellen.

Zum Ummelden nutzen Sie unsere Online Services

Weitere Informationen erhalten Sie auch in unserem Flyer

Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

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* Diese Regelung basiert auf einer neuen gesetzlichen Vorgabe der Bundesnetzagentur (BNetzA).

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