11. Juni 2026

Hinweis zu Schreiben wettbewerblicher Messstellenbetreiber

Derzeit erhalten zahlreiche Haushalte in Neustadt an der Weinstraße Werbeschreiben wettbewerblicher Messstellenbetreiber zum Einbau intelligenter Messsysteme (Smart Meter). Da die Schreiben teilweise einen kurzfristigen Handlungsbedarf vermitteln, erreichen die Stadtwerke Neustadt hierzu vermehrt Rückfragen von Kundinnen und Kunden.

Die Stadtwerke Neustadt möchten daher darauf hinweisen, dass es sich bei diesen Schreiben um Angebote gewerblicher Messstellenbetreiber handelt. Die Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße GmbH stehen mit diesen Unternehmen in keiner geschäftlichen oder vertraglichen Beziehung.

Wir sind Ihr zuständiger Ansprechpartner
Gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sind die Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße GmbH der grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB) im Versorgungsgebiet. Sofern ein gesetzlich erforderlicher Zählerwechsel durch die Stadtwerke als grundzuständigen Messstellenbetreiber bevorsteht, werden betroffene Kundinnen und Kunden direkt von den Stadtwerken oder über unseren Dienstleister Enwas informiert. Aktuell schickt dieser Terminanschreiben zum Zählerwechsel heraus.

Wann der Einbau eines Smart Meters Pflicht ist
Ein verpflichtender Einbau eines intelligenten Messsystems (Smart Meter) besteht derzeit nur in folgenden Fällen und wird i.d.R. durch uns angestoßen:

  • bei Haushalten mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 6.000 kWh
  • bei steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (z. B. Wärmepumpen oder Wallboxen), die ab dem 01.01.2024 in Betrieb genommen wurden (§ 14a EnWG)
  • bei Erzeugungsanlagen (z. B. Photovoltaik) mit mehr als 7 kW Leistung

Für alle anderen Haushalte besteht aktuell keine gesetzliche Verpflichtung zum Einbau eines Smart Meters. Der Erhalt eines Werbeschreibens bedeutet daher nicht automatisch, dass ein gesetzlich verpflichtender Zählerwechsel bevorsteht.

Transparente Kosten – keine versteckten Verpflichtungen
Bitte lassen Sie sich nicht durch angeblich kostenlose Angebote oder zeitlich befristete Aktionen unter Druck setzen. Für den Messstellenbetrieb gelten gesetzlich festgelegte Preisobergrenzen. Sowohl moderne Messeinrichtungen als auch intelligente Messsysteme sind gesetzlich reguliert.
Beim regulären Einbau durch die Stadtwerke Neustadt entstehen Kundinnen und Kunden keine zusätzlichen Installationskosten.

Die Stadtwerke Neustadt empfehlen, Vertragsangebote grundsätzlich sorgfältig zu prüfen und keine Entscheidungen unter Zeitdruck zu treffen. Vor einem Vertragsabschluss sollten insbesondere die angebotenen Leistungen, mögliche Laufzeiten sowie die anfallenden Kosten transparent nachvollziehbar sein.

Persönliche Beratung vor Ort
Wer Fragen zu seinem Zähler, zum Smart-Meter-Rollout oder zu erhaltenen Angeboten hat, kann sich jederzeit an den Kundenservice der Stadtwerke wenden.

Weitere unabhängige Informationen finden Sie auch bei der Bundesnetzagentur: Bundesnetzagentur – Messeinrichtungen / Zähler

«