13. Oktober 2023
Auch 2023 gibt es für Besitzer eines reinen E-Fahrzeugs Geld vom Staat.
Als Fahrer/in eines reinen E-Autos helfen Sie aktiv mit, klimaschädliche Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Dieses Engagement erkennt der Gesetzgeber seit 2022 an. Im Rahmen des Förderinstruments Treibhausgasminderungsquote (kurz THG-Quote) können Ihre CO2-Einsparungen zertifiziert und an quotenpflichtige Unternehmen (z.B. Mineralölkonzerne etc.) verkauft werden. Somit tragen Sie dazu bei, Geld von quotenpflichtigen Unternehmen in die Elektromobilität umzuverteilen.
Unser Tipp: Jetzt schnell handeln!
Die THG-Quote für 2023 können Sie nur noch bis zum 31.10.2023 beantragen!
Hier geht es zum Antragsformular >>
Viele Bürgerinnen und Bürger, die mit einem Stromer unterwegs sind, haben schon 2022 unseren THG -Service genutzt.
Für alle, die die Vorteile auch 2023 nutzen möchten, hier noch mal die wichtigsten Infos im Überblick:
- Wer rein elektrisch unterwegs ist, reduziert die klimaschädlichen CO 2-Emissionen. Die Einsparungen können zertifiziert und an quotenpflichtige Unternehmen verkauft werden. Diesen aufwendigen Prozess haben wir für Sie vereinfacht.
- Die SWN sammeln die Anträge und übernehmen die Zertifizierung für Sie. Einfach das vollelektrische Fahrzeug online unter www.swneustadt.de/thg-quote registrieren. Halten Sie dafür Ihre Fahrzeugunterlagen und Kontodaten bereit.
- Lehnen Sie sich entspannt zurück – alles Weitere übernehmen wir. Nach einer Bestätigung vom Umweltbundesamt wird die Prämie ausgezahlt.
- Diese E-Fahrzeuge können gemeldet werden: gängiger E-Pkw (Fzg.-Klasse M1), Nutzfahrzeug bis 3,5 t (Fzg.-Klasse N1), Busse (Fzg.-Klasse M3).
Weitere Informationen finden Sie auf unsere Seite: swneustadt.de/thg-quote/