21. November 2022

Informationen zur Dezember-Soforthilfe

Am 10. November 2022 hat der Bundestag das Soforthilfegesetz für Gas- und Fernwärmekunden beschlossen. Es regelt die sogenannte Dezember-Soforthilfe. Sie ist als Überbrückung oder 1. Stufe gedacht, bis die Gaspreisbremse wirkt. Die Gaspreisbremse kommt voraussichtlich im März 2023.

Die aktuelle Gaspreiskrise führt zu teilweise enormen finanziellen Belastungen für Gas- und Wärmekunden. Um diese Belastungen etwas zu dämpfen, plant die Bundesregierung verschiedene finanzielle Entlastungen.

Um die Haushalte und vor allem kleinere Gewerbekunden kurzfristig zu entlasten, hat sich die Bundesregierung für eine einfache und pragmatische Lösung entschieden: Gaskundinnen und Gaskunden erhalten im Monat Dezember 2022 spätestens im Januar 2023 eine staatliche Soforthilfe, die sich an den monatlichen Erdgas-Abschlägen orientiert. Die Höhe der Soforthilfe berücksichtigt auch die Gaspreissteigerungen in 2022.

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